Thüringens AfD-Chef im Visier Höcke wegen Verwendung von NS-Vokabular angeklagt

Halle · Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular erhoben. Es geht um einen Vorfall, der bereits zwei Jahre zurückliegt.

Björn Höcke im Plenarsaal des Landtags in Erfurt (Archivbild).

Björn Höcke im Plenarsaal des Landtags in Erfurt (Archivbild).

Foto: dpa/Martin Schutt

Es geht um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg in Sachsen-Anhalt, wie die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale am Montag mitteilte. Er sei „hinreichend verdächtig“, dort in einer öffentlichen Rede vor rund 250 Zuhörern die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ benutzt zu haben, die auf die nationalsozialistische Sturmabteilung (SA) zurückgeht.

Nach Überzeugung der Ermittler wusste der Beschuldigte um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks. Höcke bestritt den Angaben zufolge über seine Verteidigung hingegen die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle legt dem AfD-Politiker, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben. Die Staatsanwaltschaft betonte zugleich, die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeute keine Vorverurteilung.

Im April hatte der Justizausschuss im Thüringer Landtag den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Bereits im November 2021 hob das Parlament Höckes Immunität auf und ermöglichte damit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Vor dem nächsten Schritt, der Anklageerhebung, wurde die Immunitätsaufhebung durch den Landtag noch erweitert. Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige des damaligen Grünen-Chefs von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, zurück.

Die Immunität des Thüringer AfD-Rechtsaußen war bereits mehrmals wegen strafrechtlicher Ermittlungen aufgehoben worden. So verlor der AfD-Politiker seine Immunität im Dezember 2020 zeitweise, nachdem eine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden war. In einem weiteren Fall wurde Höckes Sonderstatus als Abgeordneter im Dezember 2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorübergehend aufgehoben. Zum Prozess gegen ihn kam es bislang nicht.

Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband um seinen Vorsitzenden Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus eingestuft.

(felt/AFP)
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