Wegen Corona-Einschränkungen Sozialminister der Länder fordern nationalen „Einsamkeitsgipfel“

Bremen · Die Einschränkungen bewirkten oft Isolation und das Gefühl des Alleinseins – sowohl in Pflegeheimen und Krankenhäusern als auch unter Kindern und Jugendlichen. Dafür brauche es Lösungen. Japan und Großbritannien hätten bereits eigene Einsamkeitsministerien.

 Eine Frau steht in ihrer Wohnung an einem Fenster. Seit der Corona-Pandemie fühlen sich viele Menschen einsam.

Eine Frau steht in ihrer Wohnung an einem Fenster. Seit der Corona-Pandemie fühlen sich viele Menschen einsam.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Die Sozialministerinnen und -minister der Länder haben angesichts der teils massiven Einschränkungen durch die Corona-Pandemie einen nationalen „Einsamkeitsgipfel“ gefordert. Die Einschränkungen bewirkten oft Isolation, und das Gefühl des Alleinseins und der Einsamkeit mache den Menschen sehr zu schaffen, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Donnerstag nach einer zweitägigen Videokonferenz der Arbeits- und Sozialminister. „Einsamkeit macht krank.“

Sie verwies unter anderem auf die Lage von Kindern und Jugendlichen, aber auch auf Situationen in Pflegeheimen und Krankenhäusern. „Es sind sehr viele Menschen einsam gestorben ohne Angehörige.“ Krank im Krankenhaus zu liegen und keinen Besuch bekommen zu dürfen, sei für Menschen im Genesungsprozess nicht zuträglich. „Wir brauchen vernünftige, menschengerechte und würdevolle Lösungen.“

Auch wenn derzeit viele Krankenhäuser coronabedingt wieder einen Besuchsstopp verhängen, betonte die Senatorin die Wichtigkeit des Themas auch für die Zukunft: „Ich glaube, es kann auch noch eine fünfte, sechste oder siebte Welle geben.“ Der Bund sollte die Länder zu dem Einsamkeitsgipfel einladen. Japan und Großbritannien hätten bereits eigene Einsamkeitsministerien.

Die Konferenz befasste sich seit Mittwoch mit rund 100 Tagesordnungspunkten. Arbeitsmarktpolitisch einigte sie sich auf Anträge, die auf eine bessere soziale Absicherung von Selbstständigen abzielen. So soll etwa Solo-Selbstständigen, die zuvor keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, der Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglicht werden. Bisher ist das nur im Fall einer vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gegeben.

(mcv/dpa)
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