Wegen Atomausstiegs Kabinett beschließt Entschädigung für RWE und Vattenfall

Berlin · Erst eine satte Laufzeitverlängerung, dann die Kehrtwende in der Atompolitik nach der Katastrophe von Fukushima. Nun trifft das Hin und Her der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung die Steuerzahler.

Kernkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg (Archivbild vom 08.04.2011).

Kernkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg (Archivbild vom 08.04.2011).

Foto: dpa/dpa, Uli Deck

Das Bundeskabinett hat eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Die genaue Summe steht noch nicht fest; das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler „einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten“ und vermutlich unter einer Milliarde bleiben. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes der neuen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten Ende 2016 RWE und Vattenfall eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen.

Atomausstieg und Laufzeitverlängerung

2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022. Das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun AKW wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.

Wenige Monate zuvor hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung aber noch den rot-grünen Atomausstieg von 2002 kassiert, mit dem die letzten Kraftwerke auch nicht viel länger am Netz geblieben wären, wie nun mit dem neuen schwarz-gelben Beschluss. Stattdessen war 2010 zunächst eine deutliche Laufzeitverlängerung mit größeren Reststrommengen beschlossen worden, die sie noch produzieren und verkaufen sollten.

Genaue Summe wird erst 2023 feststehen

Die genaue Entschädigung kann erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne konkret feststehen. Dem Betreiber Eon steht dagegen bisher keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können, der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.

Auch ein anderer Teil der Atompolitik von Union und FDP wurde vom obersten Gericht bereits kassiert. Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer wurde 2017 vom Bundesvsverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft, sie war als eine Art Kompensation wegen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung von der Regierung Angela Merkels (CDU) beschlossen worden. Die Richter urteilten, dass die eingenommenen 6,285 Milliarden Euro samt Zinsen zurückzuzahlen sind.

Vattenfall-Klage anhängig

Zudem ist noch eine Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington gegen die dauerhafte Stilllegung der beiden schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel anhängig. Als ausländisches Unternehmen konnte Vattenfall den Gang vor das ICSID antreten und dort die Bundesregierung verklagen. Hierbei geht es um eine Forderung von insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz plus Zinsen.

(oko/dpa)
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