Kinder-Betreuung Weg zur Kita darf nur 20 Minuten dauern

Heidelberg · Eltern müssen nicht jeden Kinderbetreuungsplatz akzeptieren, den ihnen die Behörden vorschlagen. Kindern mit einem Anspruch auf einen Betreuungsplatz muss grundsätzlich eine wohnortnahe Betreuung zugewiesen werden. Das bedeute "um die 20 Minuten Fußweg oder Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln", erklärt Janna Beckmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg.

Eltern hätten das Recht, einen nicht zumutbaren Platz abzulehnen - dann müsse das zuständige Amt einen neuen Vorschlag machen. Das gelte derzeit schon für Kinder ab drei Jahren. Der Rechtsanspruch für unter Dreijährige tritt bundesweit zum 1. August 2013 in Kraft.

Eine Ausnahme sei aber, wenn die Familie beispielsweise "in einer Splittersiedlung auf dem Land" wohnt. Dann müssten die Eltern längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen, erläutert Beckmann. Ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige fehlen laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bundesweit 130 000 Plätze.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort