Sondersitzung zur Affäre im Innenausschuss Was Sie zum Bamf-Skandal wissen müssen

Berlin · Das Parlament soll die offenen Fragen im Asyl-Skandal rund um die Bremer Außenstelle des Bamf klären. Es sind so viele, dass ein Untersuchungsausschuss wahrscheinlich ist. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

 Die Außenstelle des Bamf in Bremen.

Die Außenstelle des Bamf in Bremen.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

In einer Sondersitzung wollen die Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag am Dienstag das Dickicht im Skandal um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lichten. Sollten die Antworten von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Amtschefin Jutta Cordt nicht befriedigend ausfallen, droht wohl ein Untersuchungsausschuss.

Was soll die Sondersitzung des Innenausschusses bringen?

Die Mitglieder im Innenausschuss wollen vor allem erfahren, wann welche Verantwortlichen etwas erfahren haben. So ist etwa unklar, seit wann Amtschefin Jutta Cordt weiß, dass in der Bremer Außenstelle zwischen 2013 und 2016 mutmaßlich 1200 Aufenthaltsbescheide für Flüchtlinge unrechtmäßig ausgestellt wurden. Die Grünen haben einen achtseitigen Fragenkatalog ans Innenministerium geschickt. Sie wollen unter anderem auch erfahren, wie groß der Aufklärungswille tatsächlich war.

Wie stark ist Seehofer unter Druck?

Der neue Bundesinnenminister ist kurz genug im Amt, dass er über Verfehlungen der Vergangenheit nicht stolpern wird. In den vergangenen drei Wochen ist es ihm aber auch nicht gelungen, überzeugend als Aufklärer aufzutreten. Seine Äußerung vom Wochenende, die Asylorganisation umzubauen, musste eine Sprecherin am Montag relativieren. Sie sagte, es lägen keine Pläne für eine komplette Umorganisation des Asylsystems vor. Bislang kamen von Seehofer vor allem markige Sätze, die seinen Aufklärungswillen demonstrieren. Nun wird er einen Plan dafür vorlegen müssen.

Wird es am Ende doch zu einem Untersuchungsausschuss kommen?

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Mitglieder des Innenausschusses nach der Sondersitzung an diesem Dienstag den Bedarf nach mehr Aufklärung haben. AfD und FDP haben bereits einen Untersuchungsausschuss gefordert. Die Grünen zeigten sich ablehnend, haben die Tür dafür aber offengehalten. Die Frage ist, ob AfD, FDP und Grüne gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragen werden.

Warum steht nun auch der frühere Chef des Bamf, Frank-Jürgen Weise, in der Kritik?

Der Personalrat der Behörde wirft dem früheren Chef Frank-Jürgen Weise vor, das Bamf auf Effizienz getrimmt und Entscheidungen wie am Fließband produziert zu haben. Weise wehrt sich dagegen. Die Überforderung des Bamf sei durch zwei Faktoren zustande gekommen: Die große Menge an Geflüchteten in sehr kurzer Zeit und ein Bamf, das darauf in keiner Weise eingestellt gewesen sei.

Weise betonte: "Unser Krisenmanagement hat dazu geführt, dass das Bamf überhaupt eine Chance hatte, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir haben die Abläufe so geordnet, dass durch die Zusammenfassung von gleichartigen Fällen bei einem Bearbeiter die Entscheidungen wesentlich vereinfacht wurden." Den Begriff "Fließband" in Zusammenhang mit beschleunigten Verfahren nannte Weise "falsch und auch böswillig".

Der frühere Bamf-Chef verwies zudem auf eine Zielvereinbarung mit dem Innenministerium und auch bei Übereinstimmung aller Parteien, wonach die Bearbeitung der Asylverfahren Priorität hätte haben müssen. "Sonst würden sich noch immer Hunderttausende Anträge im Bamf stapeln. Dass es durch viele neue Mitarbeitende auch zu Fehlern kommen kann, war klar, aber im Rahmen der Risikoabwägung das kleinere Übel", sagte Weise unserer Redaktion.

Muss Bundeskanzlerin Angela Merkel sich in der Bamf-Affäre positionieren?

Sollte es zu einem Untersuchungsausschuss kommen, wird Merkel auch als Zeugin geladen werden. Dann wird die Frage auf den Tisch kommen, wie es zum Kontrollverlust des Staates bei der Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen kommen konnte. Dabei spielt eine zentrale Rolle, warum die Bundesregierung es zuließ, dass das Dublin-Abkommen vorübergehend nicht mehr angewendet wurde, wonach Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst registriert worden sind.

(qua)
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