Kinder, Gesundheit, Verkehr Was sich zum 1. August alles ändert

Berlin · An diesem Donnerstag treten zahlreiche Änderungen für die Bundesbürger in Kraft. Vor allem Eltern, Krankenversicherte und Verkehrsteilnehmer können - oder müssen - sich auf Neues einstellen.

Bundestagswahl 2013: Die Wahlaussagen zu Bildung und Forschung
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Foto: dpa, Daniel Reinhardt

KINDER I: Auch für ein und zwei Jahre alte Kinder besteht nun ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Bedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bei 780 000 Plätzen für 39 Prozent der unter Dreijährigen. Für Kinder ab drei Jahren besteht ein solcher Anspruch bereits länger.

KINDER II: Eltern, die sich in Eigenregie um ihre Kleinkinder kümmern, können künftig ein Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Es beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Gezahlt wird die Leistung an Eltern, deren Kind seit 1. August 2012 geboren ist - unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern arbeiten.

KINDER III: Beim Bildungspaket für bedürftige Kinder werden mehrere Regelungen erleichtert. Künftig ist es etwa ausnahmsweise möglich, die für Sportverein oder Musikschule vorgesehenen 10 Euro monatlich auch für Sportgeräte oder Instrumente zu verwenden. Ausgaben für Klassenfahrten können die Kommunen auch bar auszahlen. Das Bildungspaket ist Teil der 2010 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Hartz-IV-Leistungen.

VERKEHR I: Die traditionelle Dynamo-Pflicht für Fahrräder fällt weg. Ebenfalls zulässig sind künftig auch Lampen mit Batterie oder Akku. Rechtliche Ungenauigkeiten nach einem entsprechenden Bundesrats- Beschluss sollen in den nächsten Monaten aber noch bereinigt werden.

VERKEHR II: Polizeiwagen können neben dem bekannten Blaulicht auch rotes Blinklicht und zusätzlich eine Sirene nach US-Vorbild bekommen. Die Einführung fällt aber in die Entscheidung der Länder.

GESUNDHEIT I: Von säumigen Krankenversicherten werden künftig niedrigere Zinsen für Beitragsschulden verlangt - bei gesetzlich Versicherten statt fünf Prozent Zuschlag nur noch ein Prozent. Wer nicht versichert ist und sich bis 31. Dezember bei einer Krankenkasse meldet, bekommt die Schulden erlassen. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können.

GESUNDHEIT II: Bei Organtransplantationen soll Manipulationen durch Mediziner ein Riegel vorgeschoben werden. Bei falschen Angaben an die Verteilstelle Eurotransplant, um Patienten auf Wartelisten zu bevorzugen, drohen Haftstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
Richtlinien der Bundesärztekammer sollen transparenter werden.

GESUNDHEIT III: Apotheken erhalten für Bereitschaftsdienste in der Nacht mehr Geld. Künftig bekommen sie für Dienste von 20.00 bis 6.00 Uhr einen pauschalen Zuschuss von rund 200 Euro - unabhängig vom bisherigen Zuschlag pro bedientem Kunden. Profitieren sollen davon vor allem Apotheken auf dem Land. Auf die Krankenkassen kommen damit Zusatzausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zu.

MINDESTLOHN: Für rund 20 000 Gerüstbauer in Deutschland gilt künftig ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde. Für Friseure tritt ein erster Tarifvertrags-Schritt dazu in Kraft: In den ostdeutschen Ländern erhalten sie nun einen Mindestlohn von vorerst 6,50 Euro, im Westen von 7,50 Euro pro Stunde.

GERICHTSKOSTEN: Verschiedene Gerichtsgebühren werden angehoben. Sie hängen vom Streitwert eines Verfahrens ab und müssen zunächst vom Kläger bezahlt werden, letztlich trägt sie die unterlegene Prozesspartei. Es geht dabei auch um Entgelte für Anwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, die seit Jahren nicht erhöht wurden.

MEDIEN: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt in Kraft. Es erlaubt ihnen, von Internetdiensten Gebühren zu verlangen, wenn diese mehr als ein paar Worte aus Verlagstexten zitieren. Der Suchmaschinen-Anbieter Google schickte Ende Juni ein knappes Formular an Verlage, um sich eine weitere unentgeltliche Verwendung von Inhalten bei der Nachrichtensuche Google News bestätigen zu lassen.

(dpa)
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