Bundestag und Bundesrat stimmen für Reform Was sich für Hartz-IV-Empfänger nun ändert

Düsseldorf (RPO). Das monatelange Ringen um die Hartz-IV-Reform hat ein Ende. Nach dem zweiten Anlauf im Vermittlungsausschuss stimmten am Freitag Bundestag und Bundesrat für die Änderungen. Für die Hartz-IV-Empfänger bedeutet das vor allem eins: Sie erhalten zunächst fünf Euro pro Monat mehr. Wir zeigen, was sich sonst noch ändert.

Hartz IV - Eine Chronologie
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Foto: dapd

Wie verhält es sich mit den neuen Regelsätzen?

Nach dem Willen der Bundesregierung sollten diese eigentlich nur um fünf Euro steigen, einer der größten Streitpunkte bei den Verhandlungen. Nun gibt es eine gestaffelte Erhöhung. Rückwirkend zum Januar erhalten die rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger fünf Euro monatlich mehr. Damit steigt der Regelsatz auf 364 Euro pro Monat.

Ab Beginn 2012 gibt es dann eine zweite Erhöhung um drei Euro. Diese erfolgt zusätzlich zur jährlichen Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben unverändert. Sie liegen bei 215 Euro (null bis fünf Jahre), 251 Euro (sechs bis 13) und 287 Euro (14 bis 17).

Die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel ehrenamtlich in Vereinen tätige Hartz-IV-Bezieher bekommen, wird bis zur Höhe von 175 Euro monatlich nicht mehr vom Regelsatz abgezogen. Der Regelsatz für Behinderte ab 25 Jahren (sie erhalten derzeit 80 Prozent) wird überprüft mit dem Ziel, dass sie das Arbeitslosengeld II künftig in voller Höhe bekommen.

Wie schnell werden die neuen Beträge ausgezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, die neuen Regelsätze ab April auszuzahlen. Mit dieser Überweisung sollen dann auch die rückwirkenden Zahlungen für Januar bis März erfolgen. Für die Empfänger heißt das, dass sie im April einmalig 20 Euro mehr erhalten, danach monatlich fünf Euro.

Was steckt im Bildungs- und Teilhabepaket drin?

Für rund 2,5 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern oder Geringverdiener, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld), gibt es neue Leistungen. Sie erhalten Zuschüsse für ein warmes Mittagessen (bis zu zwei Euro, einen Euro müssen Kinder selbst zahlen) in Schule, Kita oder Hort sowie für Nachhilfe. Für eintägige Schul- und Kita-Ausflüge werden jährlich bis zu 30 Euro gezahlt. Zudem gibt es monatlich zehn Euro für die Teilnahme am Vereinsleben.

Das Schulbedarfspaket von 100 Euro gab es bereits. Es bleibt auch weiterhin und wird zusätzlich gezahlt. Da im vorigen August 100 Euro ausgezahlt wurden, gibt es das nächste Geld erst im Spätsommer.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den Städten und Kommunen ihre Unterstützung angeboten, damit die Kinder und ihre Eltern das Bildungspaket schnell nutzen können. Die Jobcenter hätten sich in den letzten Monaten intensiv mit der Umsetzung beschäftigt, hieß es.

Wer finanziert die Reform?

Abgewickelt wird sie wie gehabt von den Kommunen. Die hatten moniert, dass sie schon jetzt an ihre finanziellen Grenzen kommen. Nun werden sie vom Bund entlastet. Er finanziert das Bildungspaket mit 1,6 Milliarden Euro jährlich. Das ist doppelt so viel wie bisher geplant. Darin enthalten sind 400 Millionen Euro für die Verpflegung von Hort-Kindern oder die Finanzierung von zusätzlichen Schulsozialarbeitern. Ab 2014 sinkt der Betrag aif 1,2 Milliarden Euro.

Der Bund nimmt ihnen auch ab 2012 in drei Schritten die Kosten für die Grundsicherung im Alter ab. Die Kosten, die dem Bund dadurch entstehen, sollen durch Einsparungen im Haushalt der Bundesagentur Arbeit kompensiert werden. Vier Milliarden Euro sollen dort pro Jahr gespart werden.

Was geschieht mit den Zuverdiensten von Hartz-IV-Empfängern?

Ab dem 1. Juli dieses Jahres soll für einen Teil der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher von ihrem Zuverdienst mehr übrig bleiben. Wer mehr als 800 Euro im Monat hinzuverdient, kann bis zu 20 Euro mehr als bisher davon behalten. Davon profitieren gut 300.000 der derzeit etwa 1,4 Millionen Hartz-IV-Aufstocker.

Demnach gilt künftig: Die ersten 100 hinzuverdienten Euro werden nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Zwischen 100 und 1000 Euro werden 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, darüber bis 1200 Euro 90 Prozent.

Wer profitiert sonst noch von der beschlossenen Reform?

Die SPD hatte sich in einigen Punkten in den Hartz-IV-Verhandlungen durchsetzen können. Davon profitieren nun auch rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer. Denn es wird in drei weiteren Branchen Mindestlöhne geben, dazu gehört vor allem die Zeitarbeitsbranche mit einer Million Beschäftigten. Diese Zusage der Bundesregierung muss aber ebenso wie die Entlastung der Kommunen noch in ein entsprechendes Gesetz gegossen werden.

(das/top)
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