Bildung und Erziehung sowie Hochschule und Forschung Was ist die Kultusministerkonferenz?

Bonn (rpo). Die Minister oder Senatoren für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten bilden die Kultusministerkonferenz (KMK). Sie beobachtet und regelt das Bildungswesen im Bundesgebiet.

Sie beruht auf einem Übereinkommen der Bundesländer aus dem Jahr 1948 und ist eine ständige Einrichtung. Als Instrument der Selbstkoordinierung und Interessenvertretung der Länder soll sie für ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten und Vergleichbarkeit des Bildungswesens im Bundesgebiet sorgen.

Die rechtliche Grundlage der KMK ist Artikel 20 des Grundgesetzes, der den Charakter der Bundesrepublik als föderal organisiertes Staatswesen festlegt. Zu der sich daraus ergebenden Eigenstaatlichkeit jedes Bundeslandes gehört wesentlich die ganz überwiegende Zuständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Einer der Gründe dafür ist, dass die landsmannschaftlichen, kulturellen Eigenarten der Länder ihre Entsprechung im öffentlichen Handeln finden und nicht von einer Zentralmacht nivelliert werden sollten. Die Eigenstaatlichkeit hat bisher auch verhindert, dass die Beschlüsse der KMK nach dem Mehrheitsprinzip gefasst werden: Einstimmigkeit muss sein.

Da gleichzeitig das Grundgesetz unter anderem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Deutschen gilt, muss etwa gewährleistet sein, dass die Länder ihre Schulabschlüsse gegenseitig anerkennen. Die aus beiden Vorgaben entstehenden Reibungen soll die KMK lindern.

Ständig vertreten wird die Konferenz von ihrem Sekretariat, das zunächst in Frankfurt am Main, dem Sitz der bizonalen Verwaltung, und später in Bonn angesiedelt wurde. Seit 1999 gibt es auch ein Büro in Berlin. Leiter des Sekretariats ist der Generalsekretär der KMK, seit 1998 ist dies der frühere Staatssekretär Erich Thies. Das Sekretariat erledigt die laufenden Arbeiten der KMK. Es bereitet insbesondere die Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen vor und ist mit der Auswertung und gegebenenfalls Durchführung der Beratungsergebnisse befasst.

Organe der KMK sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident, beziehungsweise die Präsidentin. Das Plenum, das etwa drei bis vier Mal pro Jahr zusammentritt, besteht aus den Länderministern beziehungsweise Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bei einer Aufteilung dieses Aufgabengebiets auf verschiedene Ministerien können auch mehrere Minister eines Landes an den Plenarsitzungen teilnehmen. Jedes Land hat aber nur eine Stimme. Die nächste Sitzung des Plenums ist am 14./15. Oktober im Saarland. Aus seiner Mitte wählt das Plenum für jedes Jahr das Präsidium. Diesem gehören der Präsident, zwei Vizepräsidenten und bis zu zwei kooptierte Mitglieder an. Momentan führt die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) die KMK als Präsidentin an.

Die Tagungen der Kultusministerkonferenz werden von einer Amtschefkonferenz vorbereitet, die Beschlussvorlagen erarbeitet. Daneben verfügt die Konferenz über drei Ständige Kommissionen, 5 Hauptausschüsse, jeweils 7 Unterausschüsse Schule und Hochschule, 2 Unterausschüsse Kultur, 7 Gremien und 5 Bund-Länder-Gremien.

(ap)
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