Bundestag berät über Transplantationsgesetz Was beim Thema Organspende anders wird

Berlin · In Deutschland gibt es zu wenig Organspenden. Aus diesem Grund hat die Politik monatelang um eine Reform des Transplantationsgesetzes gerungen. An diesem Donnerstag hat der Bundestag darüber beraten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Es ist ein Widerspruch an sich: Laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung und der Barmer GEK sind zwei Drittel der Deutschen bereit, ein Organ zu spenden. Doch nur die wenigsten — nämlich gerade einmal 16 Prozent — haben einen Organspendeausweis.

Dabei werden in Deutschland Spenderorgane dringend benötigt. Rund 12.000 Patienten warten auf eine Transplantation. Daher sollen in Zukunft alle Bürger befragt werden, ob sie nun ihre Organe spenden wollen oder nicht. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) jedenfalls erwartet durch die Neuregelung wesentlich mehr Spenderorgane.

Was soll sich mit der Neuregelung genau ändern?

Bislang galt in Deutschland die Zustimmungslösung. Demnach muss ein Bürger noch zu Lebzeiten entscheiden, ob er seine Organe spenden will oder nicht. Festgehalten wird das im Organspendeausweis. Nach der Neuregelung sollen die Krankenkassen nun jeden Deutschen anschreiben und ihn auffordern, eine Erklärung über seine Bereitschaft zur Organspende abzugeben. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, allen Versichterten Info-Material und einen Spendeausweis zuzusenden. Der Brief soll alle zwei Jahre neu verschickt werden.

Ist die Erklärung verpflichtend?

Nein, laut dem Gesetzentwurf soll niemand verpflichtet werden, sich zu entscheiden. Entscheidet man sich allerdings nicht, könnten im Falle eines Todes die Angehörigen darüber entscheiden, ob die Organe gespendet werden oder nicht.

Was ändert sich noch?

Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, einen Transplantations-Beauftragten einzusetzen. Für alle möglichen Kosten soll übrigens die Versicherung des Organ-Empfängers aufkommen.

Gibt es Kritik an der Neuregelung?

Ja, die gibt es, auch wennbereits mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten schon ihre Bereitschaft erklärt hat, den Gesetzantrag zu unterstützen. Und auch die Spitzen aller Fraktionen sprachen sich für die Neuregelung aus. Der hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner etwa zweifelt, dass sich durch die Neuregelung viel ändert an der Spendenbereitschaft. Andere haben datenrechtliche Bedenken in Bezug auf die Gesundheitskarte. Und die Deutsche Hospiz-Stiftugn kritisiert mangelnde Aufklärung etwa zu der Frage, wer über die Organspende entscheidet.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt werden?

Bei dem Patienten muss der Hirntod festgestellt werden — und zwar von zwei Ärzten. Diese dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt werden. Liegt die Einwilligung des Patienten vor oder — falls dieses fehlt — stimmen die Verwandten einer Spende zu, sind die Voraussetzungen erfüllt. Ausgeschlossen von der Spende sind allerdings Patienten, bei denen eine HIV-Infektion oder eine akute Krebserkrankung vorliegt. Eine Altersgrenze gibt es übrigens nicht, ab dem 16. Lebensjahr kann man seine Bereitschaft zur Organspende erklären.

Wo wird registriert, dass jemand zur Organspende bereit ist?

Wie gehabt im Organspendeausweis. Diesen bekommt man beim Infotelefon Organspende unter 0800/9040400 oder auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Künftig soll die Entscheidung zur Organspende aber auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden — aber erst, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Kann ich nur bestimmte Organe spenden?

Ja, Laut Gesundheitsministerium gibt es fünf Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. Der Spender kann sich generell zwischen Organ- und Gewebespende entscheiden, aber auch nur der Spende bestimmter Organe zustimmen bzw ablehnen. Gespendet werden können das Herz, die Lunge, die Niere, die Leber, der Dünndarm oder die Bauchspeicheldrüse.

Kann ich meine Meinung zur Organspende revidieren?

Ja, das ist möglich. Die neue Entscheidung wird dann in einem neuen Spenderausweis festgehalten, der alte vernichtet.

(das)
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