Größe des Bundestages Das Rumeiern beim Wahlrecht geht weiter

Analyse · Die Opposition will die Gesetzesnovelle vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Und die neue Reformkommission, die laut gesetzlicher Vorgabe „unverzüglich“ im Oktober vergangenen Jahres hätte gebildet werden müssen, ist immer noch nicht ins Leben gerufen worden.

 Der Bundestag bei einer Sitzung im November 2017, als er wegen des Wahlrechts schon auf 709 Abgeordnete angewachsen war.

Der Bundestag bei einer Sitzung im November 2017, als er wegen des Wahlrechts schon auf 709 Abgeordnete angewachsen war.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Ein von allen Parteien gleichermaßen akzeptiertes Wahlrecht gehört zu den Grundvoraussetzungen einer funktionierenden Demokratie. Deutschland tut sich damit jedoch nach wie vor schwer. Die drei Oppositionsparteien haben an diesem Montag Klage gegen die Gesetzesnovelle eingelegt, um die von Union und SPD durchgesetzte neue Auszählregeln noch vor der Bundestagswahl im September zu kippen. Und wie ernst es selbst der Koalition mit ihren Vorsätzen ist, zeigt die Befolgung ihrer gesetzlich fixierten Festlegung, „unverzüglich“ eine Wahlrechtskommission für neue Regelungen ins Leben zu rufen. Auch vier Monate danach ist nichts passiert.