Vorstandsbeschluss CSU wird Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform einlegen
München · Nur einen Tag nach dem Bundestagsbeschluss zur Wahlrechtsreform hat die CSU beschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Verfassungsbeschwerde soll - wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung - noch vor der Sommerpause eingereicht werden.
Das kündigte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder an. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete.
Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Bundestags. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.
Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen. Sollte sie bundesweit unter fünf Prozent fallen, würde sie aus dem Bundestag fliegen.