Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht FDP, Grüne und Linke gehen wegen Wahlrechtsreform nach Karlsruhe

Berlin · Die Wahlrechtsreform von Union und SPD wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linkspartei beantragen eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“. Das Gesetz sei schlecht gemacht, erreiche sein Ziel nicht und verletze die Verfassung, heißt es.

 Britta Haßelmann ist Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen.

Britta Haßelmann ist Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen dagegen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht anstrengen. Das kündigten sie am Freitag in Berlin an. Das neue Wahlrecht weise so schwere Mängel auf, dass die Verfassung verletzt werde, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann. Die drei Parteien gingen nach Karlsruhe, „um diese Wahlrechtsreform der großen Koalition, die ihr Ziel nicht erreicht, schlecht gemacht ist und die Verfassung unserer Ansicht nach verletzt, zu Fall zu bringen“.

Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Ein Antrag kann von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, sagte: „Uns eint eine Überzeugung nach sorgfältiger Prüfung, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.“ Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, betonte, im Wahlrecht müsse Normenklarheit herrschen. Es müsse transparent und nachvollziehbar sein, auf welchem Weg ein Wahlergebnis zustande gekommen ist.

(th/dpa)
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