Bundeszentrale plant Beschwerde Warum der Wahl-O-Mat vorerst offline bleibt

Bonn/Münster · Die Bundeszentrale für politische Bildung wird das beliebte Programm vor der Europawahl nicht verändern. Das Oberverwaltungsgericht soll den vorläufigen Stopp aufheben.

 „Der Wahlomat zur Europawahl 2019 ist aktuell offline“, heißt es auf der Website.

„Der Wahlomat zur Europawahl 2019 ist aktuell offline“, heißt es auf der Website.

Foto: dpa/Paul Zinken

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln von Montag nicht umsetzen. Darin hatten die Richter Korrekturen an dem Programm verlangt, um kleinere und unbekanntere Parteien nicht weiter zu benachteiligen. Die BPB will den Kölner Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) überprüfen lassen. Bis zu einer neuen Entscheidung muss das Programm aber offline bleiben.

Ob der Wahl-O-Mat noch vor der Wahl am Sonntag wieder verfügbar sein wird, ist damit überaus unklar. Die BPB hofft darauf. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, muss das OVG so schnell wie möglich entscheiden. Allerdings will die Bundeszentrale die Beschwerde erst am Mittwoch einreichen. Zudem hat auch der Kläger, die Partei Volt, Zeit, darauf zu reagieren. Selbst wenn das OVG Donnerstag oder Freitag eine Entscheidung fällt, ist außerdem nicht absehbar, ob diese im Sinne der Bundeszentrale für politische Bildung ausfällt.

Der Wahl-O-Mat ist ein gewichtiges Instrument. Millionen Nutzer füllen dort vor Wahlen einen Bogen von derzeit 38 Thesen aus. Ihre Antworten (Stimme zu, Stimme nicht zu, Neutral) werden mit den Antworten der Parteien aus den Wahlprogrammen verglichen. Der Nutzer muss acht Parteien auswählen. Das Programm zeigt dann eine prozentuale Übereinstimmung mit den jeweiligen Parteien an. Dies sei nicht als Wahlempfehlung zu verstehen, so die BPB, sondern als Orientierung.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss beanstandet, dass Nutzer lediglich acht Parteien auswählen können. Die Richter sehen darin eine Ungleichbehandlung der Parteien. Da Nutzer eher die ihnen bekannten Parteien in diese Auswahl einbezögen, hätten kleinere und unbekanntere Parteien einen Nachteil. Das verletze die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit von politischen Parteien. Die BPB ist eine staatliche Institution. Der Staat darf keine Parteien bevorzugen oder Wahlempfehlungen abgeben.

Der aktuelle Beschluss verlangt, die Begrenzung auf acht Parteien aufzuheben. Die Antworten müssten mit den Programmen aller antretenden Parteien verglichen werden. Dass dies technisch nicht möglich sei, sei weder eine plausible Begründung noch eine Rechtfertigung, so das Gericht. 2011 hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Einschränkung nicht beanstandet. Die BPB zeigte sich am Dienstag überrascht von der Entscheidung. Man wolle aus pädagogischen Gründen unbedingt an der Auswahl festhalten. Es sei wichtig, dass Nutzer „eigenverantwortlich eine Entscheidung darüber treffen, welche Parteien für sie von Interesse sind“.

Der Parteienrechtler Martin Morlok hält die Entscheidung des Kölner Gerichts für plausibel. Sie sei nicht angreifbar. Auch die Geschäftsführerin des Düsseldorfer Instituts für Parteienrecht, Heike Merten, findet den Beschluss nachvollziehbar. Es sei nicht möglich, die Website vorübergehend online zu halten. „Man kann die Chancengleichheit nicht ein bisschen verletzen“, sagte sie dazu. Der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Roßner nennt den Wahl-o-maten „nicht gleichheitsgerecht“. Auch er hält die Entscheidung für richtig. Er schlägt eine zufällige Auswahl der Parteien vor.

Der Spitzenkandidat der Piratenpartei, Patrick Breyer, findet den Kölner Beschluss ebenfalls richtig. Kleine Parteien würden im Wahlomat benachteiligt, ebenso wie bei der Nichtausweisung in den Meinungsumfragen. Für das Vorgehen der BPB hat er indes kein Verständnis. „Die Entscheidungshilfe abzuschalten ist eine noch schlechtere Lösung. Bitte bessern Sie das Portal kurzfristig nach, liebe Bundeszentrale! Technisch ist das überhaupt kein Problem“, sagte Breyer unserer Redaktion.

Martin Sonneborn, Vorsitzender der „Partei“, findet: „Kleine Parteien werden in vielen Medien genau wie beim Wahlomaten systematisch benachteiligt.“ Juristisch dagegen vorzugehen hält er indes „für ein bisschen einfallslos“.

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