Wahl zum Bundestagsvizepräsident Auch der sechste AfD-Kandidat scheitert
Berlin · Auch wenn die Legislaturperiode in wenigen Wochen endet: Die Parteien im Bundestag bleiben hart bei der Ablehnung eines AfD-Politikers als Bundestagsvizepräsident. Am Donnerstag wurde Kandidat Nummer sechs abgelehnt.
Der AfD-Abgeordnete Harald Weyel ist bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags erneut gescheitert. Am Donnerstag stimmten 531 Parlamentarier mit Nein, 101 gaben ein Ja. Zweimal hatte er die notwendige Mehrheit bereits verfehlt.
Vor ihm waren bereits fünf andere AfD-Abgeordnete in dieser Wahlperiode mit dem Versuch gescheitert, einer der Stellvertreter von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) zu werden. Die Parlamentarier gaben häufig an, sich nicht von der AfD in diesem Amt nach außen vertreten lassen zu wollen. Der Präsident ist hinter dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staate - und so einer der obersten Repräsentanten des Landes.
Die AfD will auch im nächsten Bundestag darauf pochen, den Posten eines Vizepräsidenten zu bekommen. Ihre Fraktion werde „ihren Anspruch auf das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten aufrechterhalten“, hatte die Vorsitzende Alice Weidel gesagt
Nach der Geschäftsordnung darf jede Fraktion des Bundestags durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten sein. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, hatte Schäuble bereits vor zwei Jahren gesagt. Es gebe lediglich eine „Verabredung“, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne, lautet Schäubles Lesart der Geschäftsordnung. Dann gelte: „Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält.“ Und wer sie nicht bekomme, werde eben nicht Vizepräsident.