Folge von Erfurt und Winnenden Waffenregister kann Anfang 2013 starten

Berlin · Von der EU wird es bis 2014 gefordert, Deutschland setzt es jetzt schon um: Das zentrale Waffenregister soll pünktlich zum 1. Januar nächsten Jahres starten. Es ist auch eine Folge aus den Amokläufen von Erfurt und Winnenden und der vorläufige Abschluss einer Reihe von teils mühsamen Gesetzesänderungen.

Blutige Schießereien der letzten Jahre
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Blutige Schießereien der letzten Jahre

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Foto: AP

Als Robert Steinhäuser im Jahr 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 16 Menschen und sich selbst erschoss, war die Öffentlichkeit fassungslos. Ein Amoklauf an einer deutschen Schule, das schien bis dahin vielen unwahrscheinlich. Mehr als zehn Jahre ist das nun her, doch die Diskussion um das Waffenrecht war nie verebbt. Auch nicht, weil mit Winnenden ein weiterer blutiger Amoklauf folgte.

Nun aber will Deutschland vorangehen und ab dem 1. Januar das Nationales Waffenregister auf den Weg schicken. Es werde zwei Jahre früher arbeitsfähig sein als von der EU vorgeschrieben, sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich, als er am Montag über den Stand der Dinge informierte.

In der Datenbank sollen die bisher nur in lokalen Behörden vorliegenden Informationen zu legalen Schusswaffen erstmals zentral erfasst werden. Sicherheitsbehörden sollen darauf jederzeit Zugriff haben. "Damit leistet das Nationale Waffenregister einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit", sagte Friedrich.

Verschärfungen bereits nach Amokläufen

Doch was klingt wie ein frühzeitiger Schritt, ist lediglich das vorläufige Ende einer langen politischen Debatte in Deutschland, die bereits vor dem Amoklauf von Erfurt begonnen hatte. Immer wieder sollte das Waffenrecht geändert werden, aufgrund der Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium wurde ein aktueller Gesetzentwurf schließlich noch erweitert. Die erste Änderung war beschlossene Sache.

So wurden damals etwa die Altersgrenzen für Waffenbesitzer heraufgesetzt und die Vorschriften zur Aufbewahrung der Waffen verschärft. Doch die Debatte um das Gesetz sollte noch lange nicht verebben, nahm nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 noch einmal Fahrt auf.

Denn schnell wurden Forderungen nach einer erneuten Verschärfung laut, Sportschützen dagegen sahen sich benachteiligt. Denn eines kann keine Verschärfung des Gesetzes verhindern: dass weiter illegale Waffen im Umlauf sind und mit ihnen Bluttaten angerichtet werden.

Doch im Fall des Tim K. aus Winnenden hatte dessen Vater seine Waffen nicht ordnungsgemäß — wie es vom verschärften Gesetz vorgeschrieben war — weggeschlossen. Der Vater steht derzeit wegen Verstoßes gegen das Gesetz vor Gericht, schweigt allerdings.

Hamburg hatte erstes Waffenregister eingerichtet

Die Tat seines Sohnes aber führte zu einer erneuten Verschärfung des Waffengesetzes, Schützen müssen nun damit rechnen, auch ohne einen driftigen Grund kontrolliert zu werden in Bezug auf die Aufbewahrung ihrer Waffen. Es war ein weiterer kleiner Schritt nach den zwei Amokläufen, die Deutschland erschütterten.

Nun soll das Kapitel mit dem zentralen Waffenregister ein vorläufiges Ende haben. Denn bislang sind genehmigungspflichtige Waffen bei 550 einzelnen Behörden gespeichert. Nach dem Vorbild Hamburgs, die bereits 2009 ein solches Register installiert haben, sollen nun auch auf zentraler Ebene Waffenbesitzer registriert werden.

In einem zweiten Schritt sollen zudem Informationen zentral verfügbar machen, welche Stationen eine Waffe vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat. Hundertprozentig verhindern wird auch dieses Waffenregister nicht jede Bluttat, die Arbeit der Polizei erleichtern könnte sie aber durchaus.

mit Agenturmaterial

(das)
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