Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen Wärmewende: Kommunen fordern flexiblere Fristen

Berlin · Die Ampel-Fraktionen ringen um Kompromisse beim Heizungsgesetz. Und auch die geplanten Regeln für den Umbau der Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden sind umstritten. Die Kommunen wehren sich gegen starre Umbaufristen für Fernwärme und Co.

 Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks in Stuttgart zu sehen.

Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks in Stuttgart zu sehen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Vertreter der Landkreise und der Städte in Deutschland haben scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung für die Wärmewende geäußert. Die von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplanten Regeln enthalten zu starre Fristen, so der Vorwurf. „Wir unterstützen das Ziel der Bundesregierung, bis 2045 aus dem Heizen mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auszusteigen“, sagte etwa Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Wir sehen, dass die Zeit drängt. Aber die zeitlichen Vorgaben für die Wärmenetze im Gebäudeenergiegesetz sind noch zu streng“, so Dedy.

Den Städten dürften keine realitätsfremden Fristen gesetzt werden, mahnte er. „Die jetzt im Gesetz vorgesehene Pflicht, bereits 2030 einen Anteil von 50 Prozent und 2035 einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Wärmenetz sicherzustellen, ist in der Fläche nicht realisierbar.“ Wenn Netzbetreiber das garantieren sollten, bedeute das ein hohes wirtschaftliches Risiko. Investitionen würden so ausgebremst, sagte Dedy.

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz soll eng verzahnt sein mit dem Gesetz zur klimafreundlichen Wärmeplanung in den Kommunen. Denn Hausbesitzer und Wohnungseigentümer werden sich die Frage stellen müssen, welches klimafreundliche Heizungssystem vor Ort Sinn macht. Um dies beantworten zu können, sind die Umbaupläne der städtischen Wärmeversorgung entscheidend, damit beispielsweise zwischen einer Wärmepumpe am Haus und einem Anschluss an ein künftiges Fernwärmenetz abgewogen werden kann.

Doch auch aus den Landkreisen kommt Kritik an den Gesetzesplänen. „In den ländlichen Räumen wird der Aufbau von Wärmenetzen oft nur im Nahbereich bestehender Abwärmequellen effizient möglich sein, nicht jedoch bei langen Wegen und geringer Siedlungsdichte“, sagte Reinhard Sager, Präsident des Landkreistages. „Deshalb muss die Anrechnung erneuerbarer Energien im Wärmenetz technologieoffen ausgestaltet werden, auch Energieträger wie Biomasse und Holzpellets sollten man in ausreichendem Maße einbeziehen.“

Geywitz und Habeck haben nun Vertreter der Branche zu einem „Fernwärmegipfel“ am kommenden Montag in Berlin eingeladen. Wie es am Dienstag aus Kreisen der Ministerien hieß, soll ein „deutliches Aufbruchssignal“ für den klimaneutralen Um- und Ausbau der Fernwärmeversorgung gesendet werden. Es solle die große Bedeutung von Wärmenetzen für das Gelingen der Wärmewende unterstrichen werden.

Unterdessen wird in den Reihen der Ampel-Fraktionen weiterhin an Kompromissen beim Heizungsgesetz gefeilt. Es soll laut eines Koalitionsbeschlusses noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden. So könnte es bereits in der kommenden Woche erstmals im Bundestag behandelt werden. Danach würde eine Expertenanhörung folgen und Anfang Juli könnten Bundestag und Bundesrat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause final zustimmen. Ob dieser vorläufige Zeitplan jedoch zu halten sein wird, ist derzeit ungewiss.

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