Bundesverfassungsgericht FDP klagt in Karlsruhe gegen Vorratsdatenspeicherung

Karlsruhe · Die FDP macht Ernst mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Am Mittwoch reichten die Liberalen ihre Klage gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz in Karlsruhe ein.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki, der die Klageschrift an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgab. Er zeigte sich optimistisch, dass die Richter das auch so sehen.

Es ist die vierte Verfassungsklage gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern. Bereits im Dezember hatte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gemeinsam mit mehreren Berliner Abgeordneten und Journalistenverbänden Klage eingereicht. Alle vier Beschwerden sind mit Eilanträgen verbunden. Den ersten davon hatten die Karlsruher Richter am Dienstag abgelehnt. Über den späteren Erfolg der Klage sagt das aber noch nichts aus.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht deutsche Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung war lange umstritten. Die EU-weiten Vorgaben hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt - er sah Grundrechte verletzt.

(felt/dpa)
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