Rechtsterrorismus Das Erstellen von Feindeslisten soll bestraft werden

Berlin · In Frankfurt beginnt der Lübcke-Prozess. Die Hintergründe des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten sind weiter ungeklärt. Weitere Gesetzesverschärfungen sollen derweil den Druck auf die Szene erhöhen und exponierte Persönlichkeiten besser schützen.

Mitglieder des Auschwitz Komitees kleben am Todestag des CDU-Politikers zur symbolischen Umbenennung den Schriftzug Walter-Lübcke-Straße auf ein Straßenschild in Berlin.

Mitglieder des Auschwitz Komitees kleben am Todestag des CDU-Politikers zur symbolischen Umbenennung den Schriftzug Walter-Lübcke-Straße auf ein Straßenschild in Berlin.

Foto: dpa/Carsten Koall

Gut ein Jahr nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beginnt an diesem Dienstag der Prozess gegen zwei Männer, denen die Bundesanwaltschaft die Tat und die Beihilfe dazu zur Last legen. Von dem zunächst bis Oktober geplanten Prozess erhoffen sich Behörden und Öffentlichkeit auch weitere Erkenntnisse über mögliche rechtsterroristische Netzwerke. Die beiden Angeklagten waren den Sicherheitsbehörden zwar bekannt, galten aber seit Jahren als nicht mehr sonderlich aktiv. Wie steht es unter diesem Eindruck um den Kampf gegen den Rechtsterror in Deutschland ein Jahr nach dem aufrüttelnden Mord aus rechtsextremistischen Motiven?