Aus "Reichstagsbrandprozess" von 1934 Vor 74 Jahren vollstrecktes NS-Todesurteil aufgehoben

Karlsruhe (RPO). Das von den Nationalsozialisten im sogenannten "Reichstagsbrandprozess" ausgesprochene und 1934 vollstreckte Todesurteil gegen den Niederländer Marinus van der Lubbe ist nicht länger gültig. Die Bundesanwaltschaft stellte nun fest, dass das Urteil aufgehoben ist. Dies teilte die Behörde in Karlsruhe mit.

Das Reichsgericht hatte van der Lubbe am 23. Dezember 1933 wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode verurteilt. Er wurde am 10. Januar 1934 hingerichtet.

Dem Niederländer war vorgeworfen worden, am 27. Februar 1933 den Reichstag und zuvor andere öffentliche Gebäude in Berlin in Brand gesetzt zu haben. Das Urteil sei aufgehoben, weil die Verhängung der Todesstrafe auf NS-Unrechtsvorschriften beruht habe, die "Verstöße gegen Grundvorstellungen von Gerechtigkeit ermöglichten".

Die von einem Berliner Anwalt angeregte und bereits am 6. Dezember 2007 erfolgte Feststellung der Aufhebung sei "von Amts wegen" geschehen. Die Bundesanwaltschaft verwies auf das "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege" von 1998.

Die Verhängung der Todesstrafe beruhte den Angaben zufolge auf der "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom Februar 1933. Zudem bestimmte das "Gesetz über die Verhängung und den Vollzug der Todesstrafe" von Ende März 1933, dass die Todesstrafe auch rückwirkend auf Taten anzuwenden sei, die vor dem 28. Februar 1933 begangen wurden.

Unberührt von der jetzigen Entscheidung bleibt laut Bundesanwaltschaft das NS-Urteil hinsichtlich der vier freigesprochenen Mitangeklagten. Darunter ist der spätere bulgarische KP-Chef Georgi Dimitroff.

(afp2)
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