Polizei gefährdete Menschen für zweifelhaften Verhandungserfolg Vor 10 Jahren: Der Plutonium-Skandal des BND

Düsseldorf (rpo). Auf dem Münchner Flughafen werden am 10. August 1994 drei Männer verhaftet. Sie haben einen Koffer mit 300 Gramm hochgiftigem Plutonium 239 bei sich. Nur 0,05 Gramm pro Kilogramm Körpergewicht reichen, um einen Menschen zu töten. Doch der größte Skandal sollte erst noch kommen. Bereits seit Anfang 1994 sind Daten aus einem Dokument des Bundesnachrichtendienst (BDN) bekannt, denen zufolge der Schwarzmarktpreis für ein Kilogramm Plutonium bei 700.000 bis 4.000.000 US-Dollar liegt. Der BND vermutet aus diesem Grund einen lukrativen Schwarzhandel mit Plutonium aus Osteuropa. Das Bundeskriminalamt spricht in aller Öffentlichkeit von einer neuen Qualität der organisierten Kriminalität.

Der beunruhigten Bevölkerung können die Ermittler im April einen ersten Erfolg präsentieren: In der Garage des Kaufmanns Adolf Jäckle stellen sie 63 Gramm waffenfähiges Plutonium sicher. Jäckel selbst wird am Stuttgarter Flughafen festgenommen. Doch ein weiterer Verhandungserfolg bleibt aus.

Da kommt den Ermittlungsbehörden der Plutoniumtransport mit einer Lufthansa-Passagiermaschine aus Moskau gerade recht. Diesmal können die Behörden mit rund 300 Gramm Plutonium 239 den größten Fang in der Geschichte des Plutoniumschmuggels verbuchen. Doch das Glück währt nicht lange.

Schon im April 1995 wirft das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" dem BND vor, den 1994 aufgedeckten Fall von Plutoniumschmuggel inszeniert zu haben. Daraufhin beschließt der Bundestag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Plutonium-Affäre. Die Internationalen Ärzte zur Verhinderung eines Atomkrieges erstatten Strafanzeige gegen die namentlich nicht bekannten verdeckten Ermittler des LKA Bayern - wegen "Anstiftung zum unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen".

Obwohl die Staatsanwaltschaft München zugibt, bereits vor Abflug der Maschine aus Moskau von der gefährlichen Fracht gewusst zu haben, beendet der "Plutonium-Untersuchungsausschusses" seine Arbeit ergebnislos. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden 1999 wegen "mangelnden Anfangsverdachts und unzureichenden Tatverdachts" eingestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort