Terror in Deutschland Nicht nur das Ausmaß der Angst hat sich verändert

Düsseldorf · Schon in den 70er Jahren hat der Bundestag Antiterror-Gesetze verabschiedet. Damals bedrohten die RAF-Terroristen die Republik. Deutschland bestand diese schwere Prüfung. Auch heute kann dies gelingen.

 Der von der RAF entführte Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 in Geiselhaft.

Der von der RAF entführte Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 in Geiselhaft.

Foto: dpa

"War against terror", "Krieg gegen den Terror" - so waffenklirrend klang die Kampfansage vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush nach der Zeitenwende des 11. September 2001. In Deutschland signalisierte Bundeskanzler Gerhard Schröder den USA seine "uneingeschränkte Solidarität". Schröders Innenminister Otto Schily initiierte im engsten Schulterschluss mit Washington eine damals halb spöttisch, halb anerkennend "Otto-Katalog" genannte Serie von Gesetzen für mehr Sicherheit zu Lande und in der Luft. Schily schärfte seine Sprache gegen Islamisten: "Wenn sie den Tod wollen, können sie ihn haben."

Rückblende, Herbst 1977: Rechtsanwalt Schily war einer der scharfzüngigsten Verteidiger von Attentätern der terroristischen Rote-Armee-Fraktion (RAF). Das berühmt-berüchtigte Kontaktsperregesetz von Regierung und Parlament war für Schily Ausdruck entfesselter staatlicher Machtallüren. Dem Strafverteidiger schlug in der Bevölkerung Hass entgegen: So wie heute Hass-Mail-Verfasser wüten, so verhielten sich gegenüber dem Anwalt im "Stammheim-Prozess" (1975-1977) klassische Briefschreiber. Einer hetzte: Der Anwalt solle sich eine Kugel in seinen elenden Kadaver jagen.

Damals gegen den nationalen Terrorismus von links und heute gegen international operierende islamistische Mordgesellen - der Staat war und ist herausgefordert, und die Bürger waren und sind aufgewühlt. Das Ausmaß der Angst hat sich allerdings verändert: Während sich der Terror der RAF gegen das staatliche und unternehmerische Spitzenpersonal der Republik richtete und die zynischen Verbrecher den gewaltsamen Tod von Chauffeuren oder Personenschützern bloß billigend in Kauf nahmen, wollen die Amris dieser Welt heute jedermann töten und das in möglichst großer Zahl.

 Polizisten sichern im Dezember 2016 eine Fußgängerzone in Leverkusen.

Polizisten sichern im Dezember 2016 eine Fußgängerzone in Leverkusen.

Foto: Ralph Matzerath

Der RAF-Terror hatte zwischen 1970 und seinem Ende, 28 Jahre später, 34 Menschen das Leben gekostet. Die Verabschiedung des Kontaktsperregesetzes, das noch in Kraft ist, fiel in jene sechs dramatischen Wochen, die bis heute die dunkle Chiffre "Deutscher Herbst" tragen. Inhaftierte RAF-Mörder, die im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ihre Strafen verbüßten, sollten mithilfe spektakulärer Verbrechen (Entführung von Arbeitgeberverbands-Präsident Hanns Martin Schleyer) im Untergrund tätiger Mitglieder sowie palästinensischer Flugzeug-Kidnapper freigepresst werden.

"Übergesetzlicher Notstand"

Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt regierte nach Art eines Ersten Offiziers im Krieg gegen den Terror. Von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird man Ähnliches nicht behaupten können. Schmidts penibler Justizminister Hans-Jochen Vogel hatte die de facto schon seit Anfang September 1977 geltende Kontaktsperre verfügt und sich dazu auf den dehnbaren Rechtfertigungsgrund des "übergesetzlichen Notstandes" berufen; das Parlament legalisierte schließlich die rechtsstaatlich fragwürdigen Eingriffe in Verteidiger- und Mandantenrechte.

Im Bonn jener Zeit übten der Kanzler und sein Krisenstab sechs Wochen die Regierungsgewalt im Land aus. Was heute selbst nach fürchterlichen Anschlägen wie dem von Berlin nicht vorstellbar wäre, geschah damals, nachdem der Kanzler die Krisenstab-Runde aufgefordert hatte, einmal das Undenkbare zu denken: CSU-Chef Franz Josef Strauß und Generalbundesanwalt Kurt Rebmann regten an, man möge auch über die Aufhebung des Verbots der Todesstrafe im Grundgesetz nachdenken.

Eine Nachrichtensperre würde heute nicht noch einmal verhängt, weil sie angesichts der unüberschaubaren Medienvielfalt nicht realisierbar wäre. 1977 folgten Zeitungen, Radio, Fernsehen noch fast geschlossen der Aufforderung, keinerlei Botschaft der RAF-Verbrecher publik zu machen, ohne zuvor die Bundesregierung einzuschalten.

Antiterror-Gesetze hatte der Bundestag bereits 1974 und 1976 verabschiedet. Neben der Möglichkeit, Strafverteidiger vom Verfahren auszuschließen, wenn sie verdächtigt wurden, an den Taten ihrer Mandanten mitzuwirken, wurde durch einen neuen Paragrafen 129 a des Strafgesetzbuchs die Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt. Heute ist das auf ausländische terroristische Vereinigung ausgedehnt. Auch die Kronzeugenregelung wurde damals eingeführt. Sie sollte Mitgliedern der Terrorszene, sofern sie nicht nachweislich Mörder waren, Straflosigkeit garantieren, wenn sie bei der Aufklärung oder Verhinderung von Taten halfen.

Auf Betreiben des damaligen Bundeskriminalamts-Chefs Horst Herold ("Kommissar Computer") wurde auch die computergesteuerte Rasterfahndung eingeführt. Herolds neuartige Methode des digitalen Datenabgleichs führte zu Festnahmen zahlreicher RAF-Verdächtiger, wie etwa der mehrfachen Mörder Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Durch die Rasterfahndung gerieten aber auch Tausende rechtstreue Bürger ins Fadenkreuz der Polizei.

Im Strafverfahrensrecht wurde zudem gesetzlich unterbunden, dass ein Verteidiger mehrere Terrorverdächtige vertreten konnte; auch die Zahl der Wahlverteidiger wurde auf maximal drei beschränkt. Neu war auch: Konnte einem Terror-Beschuldigten nachgewiesen werden, dass er seine Verhandlungsunfähigkeit selbst schuldhaft herbeigeführt hatte, durfte die Hauptverhandlung auch ohne ihn stattfinden.

Die Anti-Terror-Maßnahmen von vor Jahrzehnten sind heute fast ausnahmslos noch in Kraft - wohl auch vorsorglich, weil der Terror leider eine menschliche Konstante ist und er zwischen 1977 und 2017 bloß seine Methoden und seine Fratze geändert hat. In der Rückschau lässt sich bei aller Vorsicht eine Prognose wagen: Das Land bestand damals seine schwere Prüfung, und es wird auch den aktuellen Kampf gegen den Terror gewinnen.

(mc)
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