Hartz IV Von der Leyen gibt Berechnungs-Panne zu

Berlin (RPO). Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze verteidigt - und räumt eine Zahlenpanne bei der Berechnung ein, die allerdings ohne Auswirkungen auf die Gesamthöhe bleibt.

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Foto: ddp

In der Gesetzesbegründung zu der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze hat es nach Angaben des Arbeitsministeriums bei der Übertragung von Werten aus einer Excel-Tabelle in ein Worddokument einen Zahlendreher gegeben. Dies sei für jedermann auf den ersten Blick erkennbar gewesen, zudem sei der Zahlendreher nie in eine Summenberechnung eingeflossen, erklärte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff. Die Zahlen im Gesetzestext selbst und die bei der Ermittlung der Regelsätze zugrundegelegten Beträge seien durchgehend korrekt. Das Ministerium reagierte damit auf einen Bericht von "Spiegel Online", in dem von der Panne die Rede war.

Von der Leyen selbst wies in einer Aktuellen Stunde des Bundestages Vorwürfe der Trickserei bei der Berechnung der Sätze zurück. "Sie sollten nicht von sich auf andere schließen, Sie haben das vielleicht 2003 getan", sagte sie mit Blick auf die Einführung von Hartz-IV durch die frühere rot-grüne Bundesregierung. Jede Erhöhung der Hartz-IV-Sätze müsse auch den Geringverdienern erklärt werden, die ihr Geld erarbeiteten und ebenfalls jeden Cent umdrehen müssten. Jeder, der jetzt zusätzliche Forderungen stelle, müsse dies anhand der vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes begründen.

Der Gesetzgeber habe Wertentscheidungen fällen müssen, welche Positionen existenzsichernd seien und welche nicht, sagte die CDU-Politikerin weiter. In einer hitzigen Debatte warfen Vertreter der Opposition der Regierung Intransparenz bei der Berechnung vor und forderten höhere Leistungen.

Von der Leyen betonte mit Blick auf das Lohnabstandsgebot, dass der Gesetzgeber die Entscheidung über die Höhe der Sätze nicht nur gegenüber Hartz-IV-Beziehern, sondern auch gegenüber Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen verantworten müsse. Die Sozialpolitik dürfe die Menschen nicht abhängig machen. Ziel müsse die Rückkehr in die Selbstständigkeit sein. Das Vertrauen der Menschen an die Aufstiegsmöglichkeiten dürfe nicht verloren gehen. Dazu diene auch das Bildungspaket von 650 Millionen Euro. Von der Leyen räumte ein, dass dies einen "logistischer Kraftakt" verlange.

Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern und SPD-Parteivize Manuela Schwesig sagte, die Reform werde nichts an den Verhältnissen ändern. Das menschenwürdige Existenzminimum dürfe nicht "in Hinterzimmern ausgekungelt werden". Die Höhe der Leistungen reiche nicht aus, um Kindern die sozialkulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Auch habe die Regierung keine Antworten für Menschen, für Arbeitslose und sogenannte Aufstocker.

Der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kobl wies die Kritik zurück und hielt der SPD vor, in ihrer Regierungszeit sei das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Gesetz verabschiedet worden. Die Leistungen seien als "Hilfe auf Zeit" angelegt und nicht als Dauerregelungen.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, warf von der Leyen vor, sie habe nicht die Kriterien des Verfassungsgerichts, sondern das Lohnabstandsgebot zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Sie verlangte Maßnahmen für Langzeitarbeitslose. Die Sozialpolitikerin der Linken, Diana Golze, hielt von der Leyen vor, sie spare bei den Armen.

(KNA/AFP)
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