Entscheidung im Bundestag Verharmlosen von Völkermord und Kriegsverbrechen ist jetzt strafbar

Berlin · Update für das Gesetz gegen Volksverhetzung: Ein zusätzlicher Passus im Strafgesetzbuch stellt das Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermord und Kriegsverbrechen in Deutschland ausdrücklich unter Strafe.

 Eine bosnisch-muslimische Frau trauert neben dem Sarg mit den sterblichen Überresten ihres Familienmitglieds, das zu den 50 neu identifizierten Opfern des Völkermordes von Srebrenica gehört (Symbolbild).

Eine bosnisch-muslimische Frau trauert neben dem Sarg mit den sterblichen Überresten ihres Familienmitglieds, das zu den 50 neu identifizierten Opfern des Völkermordes von Srebrenica gehört (Symbolbild).

Foto: dpa/Armin Durgut

Der Bundestag billigte am späten Donnerstagabend eine entsprechende Ergänzung des Volksverhetzungsparagrafen 130. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Europäische Kommission hatte Deutschland im vergangenen Dezember vorgeworfen, einen Beschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unzureichend umgesetzt zu haben.

(peng/dpa)
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