Gesetzlicher Rahmen der Forschung Völliges Importverbot für Stammzellen?

Düsseldorf (RP). In der Debatte um die Zukunft der Stammzellenforschung rechnen Lebensschützer in der Unionsfraktion nach Informationen unserer Redaktion nun damit, dass es im Bundestag auch einen Antrag auf ein völliges Importverbot geben wird.

Stammzellenforschung - Was in Deutschland erlaubt ist
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Foto: AP

Bislang zeichneten sich drei verschiedene Anträge ab: Der erste will es beim derzeitigen Zustand belassen, wonach embryonale Stammzellinien zu Forschungszwecken nur dann importiert werden dürfen, wenn sie vor 2002 erzeugt wurden, der zweite beabsichtigt, diesen Stichtag einmalig auf ein Datum in 2008 zu verschieben. Der dritte setzt sich dafür ein, den Stichtag völlig zu streichen und die Forschung weiter zu erleichtern.

Der nun zu erwartende vierte Antrag läuft nach Informationen unserer Redaktion darauf hinaus, die Situation vor dem Stammzellgesetz von 2002 wiederherzustellen. In der NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion hatten sich nur vier Abgeordnete für die Linie von Forschungsministerin Annette Schavan, aber zwölf Abgeordnete dagegen ausgesprochen, den Stichtag zu verschieben.

In der Landesgruppen-Diskussion sei darauf verwiesen worden, dass der "eigentliche Sündenfall" bereits 2002 bei der ersten Stichtagsregelung erfolgt sei. Daraufhin hätten mehrere Redner dafür votiert, konsequenterweise ein völliges Importverbot zu beantragen.

(tmn)
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