Corona-Schutzverordnungen „Jede Einschränkung muss notwendig sein“

Berlin · Verwaltungsrichter präzisieren die Vorgaben an die Corona-Schutzverordnungen. Es reiche nicht, wenn die Maßnahmen nur nützlich seien, um die Infektionszahlen zu reduzieren. Sie müssten geeignet, erforderlich und angemessen sein.

 Ein Schild mit der Aufschrift „Besuchsverbot“ vor einem Seniorenheim in Köln im April dieses Jahres.

Ein Schild mit der Aufschrift „Besuchsverbot“ vor einem Seniorenheim in Köln im April dieses Jahres.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die deutschen Verwaltungsgerichte stellen sich auf eine Überprüfung der neuen Corona-Schutzverordnungen ein. „Ich welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrechtseingriffe zu Rechtsschutzverfahren kommen wird, kann derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR), Robert Seegmüller, unserer Redaktion. Er sagte zugleich zu, dass die Verwaltungsgerichte nach einer Anrufung „in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren“ können.