Haftpflichtschutz Versicherung für Hebammen bis 2015 geregelt

Hamburg · Der Haftpflichtschutz für Geburtshelferinnen ist vorerst bis Mitte kommenden Jahres gesichert. Einem Magazinbericht zufolge unterzeichnete der Deutsche Hebammenverband Ende März einen neuen Gruppenversicherungsvertrag, der bis Ende Juni 2015 laufen soll.

Dies berichtet "Der Spiegel". Allerdings bestätige die Vereinbarung alle Befürchtungen der Zunft: So ist nun offiziell, dass die Jahresprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen ab Juli 2014 von derzeit 4.240 auf dann 5.090 Euro steigen wird.

Für die Mehrkosten wollen nun die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen. Ihr Spitzenverband bot den Hebammen in der vergangenen Woche an, dafür von Juli an 6,48 Millionen Euro für ein Jahr bereitzustellen. Das wären gut 50 Prozent mehr, als die Kassen noch 2013 für die Übernahme der Prämien zahlten. Den Hebammen reicht das Angebot aber nicht aus. Vollkommen ungeklärt bleibt laut dem Bericht ihre Zukunft ab Juli 2015.

Die Nürnberger Versicherung hatte bereits angekündigt, dann aus dem Konsortium auszusteigen. Ohne Haftpflichtschutz droht den Geburtshelferinnen faktisch ein Berufsverbot. "Die Politik ist aufgefordert, endlich zu handeln", so die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Martina Klenk.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht stattdessen die Hebammenverbände und Krankenkassen in der Pflicht. In der vergangenen Woche führte er mit deren Vertretern Gespräche über die Frage der Haftpflichtversicherung.

Dabei habe er auch deutlich gemacht, "dass für ihn die klare Ansage der Krankenkassen gilt, dass sie steigende Haftpflichtprämien durch eine faire Vergütung der Hebammen absichern, so wie wir das 2012 rechtlich geregelt haben", so Gröhe. Er erwarte jetzt, "dass der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände über die Ausgestaltung des Vertrages zeitnah zu einer guten Lösung kommen".

(KNA)
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