Bundeswahlleiter Verkürzte Fristen für Neuwahl

Berlin (ddp). Der Bundeswahlleiter hat am Montag verkürzte Fristen zur vorgezogenen Neuwahl des Bundestages bekannt gegeben. Dazu hatte das Bundesinnenministerium vergangene Woche eine Rechtsverordnung erlassen.

Bis zum 2. August müssen kleinere Parteien ihre Teilnahme an der Wahl anzeigen. Das gilt für Parteien, die weder im Bundestag noch in Landtagen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Bis zum 12. August muss der Bundeswahlleiter verkünden, welche Parteien an der Wahl teilnehmen dürfen.</p>

(afp)
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