Verhinderte Abschiebung in Ellwangen Der Rechtsstaat darf nicht kapitulieren

Meinung | Ellwangen · Nach der gescheiterten Abschiebung eines Afrikaners in Ellwangen demonstriert die Polizei dort nun Stärke. Das ist richtig und wichtig. Denn der deutsche Rechtsstaat kann solche Taten nicht hinnehmen.

Die Ereignisse um die misslungene Abschiebung eines afrikanischen Asylbewerbers im baden-württembergischen Ellwangen zeigen einmal mehr, wie schwer sich deutsche Behörden und Sicherheitskräfte mit der massenhaften Zuwanderung tun. In einer ehemaligen Kaserne sind dort fast 500 vornehmlich Afrikaner untergebracht, die kaum Chancen auf einen erfolgreichen Asylantrag haben. Das schafft Frustration und Gewaltbereitschaft.

Es scheint fast folgerichtig, dass sich die anderen Insassen der Erstaufnahmeeinrichtung mit dem zur Abschiebung vorgesehenen Togolesen solidarisieren. Da viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern Gewalterfahrungen in ganz anderem Ausmaß kennen als wir hierzulande, ist es nur ein kurzer Schritt zu Ausschreitungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Die Schaffung von Ankerzentren ist ein richtiger Schritt

Gleichwohl kann der deutsche Rechtsstaat solche Taten nicht hinnehmen — bei allem Verständnis für die Situation der Betroffenen. Nach unseren Gesetzen haben eben nur politisch Verfolgte oder Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten Anspruch auf Schutz, der ihnen in Deutschland auch großzügig gewährt wird.

Wenn die Polizei Abschiebungen, so hart sie im Einzelfall ausfallen mögen, nicht durchsetzen kann, wird Deutschland zum Zielland illegaler Einwanderung mit allen schädlichen Folgen für das Zusammenleben in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. Es drohen Parallelgesellschaften, Überforderung der Einheimischen, Hoffnungslosigkeit der Zugewanderten.

Der Plan des neuen Innenministers Horst Seehofer, Ankerzentren für Flüchtlinge zu schaffen und dort schnell zu entscheiden, ob ein Asylantrag Aussicht auf Erfolg hat, ist richtig, wenn er rechtsstaatlichen Kriterien folgt und die Zuwanderer nicht zu Menschen zweiter Klasse macht. Ist dann aber ein Asylantrag eindeutig unzulässig, muss der Staat auch abschieben.

Die Polizei ist dabei so zu organisieren, dass sie diese Abschiebungen mit der nötigen Mannstärke durchführt und sich nicht von einem Mob einschüchtern lässt. Dass Beamte einen Asylbewerber, der abgeschoben werden soll, wieder freilassen müssen, ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.

Wenn der Staat Respekt bei seinen Bürgern behalten will, muss ein solcher Fall die absolute Ausnahme bleiben. Gerade nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln müssen sich die Sicherheitskräfte auf solche Lagen mit massenhaftem Widerstand oder großer Täterschaft einstellen. Das ist der Staat den Bürgern schuldig.

(kes)
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