Bundesverfassungsgericht Verhandlung über geheime Vaterschaftstests

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über heimliche Vaterschaftstests. Der Kläger hatte heimlich einen Vaterschaftstest machen lassen, der ihm bestätigte, dass er nicht der Vater des Kindes war.

Der Erste Senat des Karlsruher Gerichts muss über die Beschwerde eines Mannes entscheiden, der seine Vaterschaft anzweifelt und heimlich einen DNA-Test mit einer Speichelprobe durchführen ließ. Das Ergebnis war nach seiner Aussage, dass er nicht der biologische Vater des Kindes sein konnte. Die darauf gestützte Vaterschaftsanfechtungsklage war vor dem Oberlandesgericht Celle aber ohne Erfolg.

Der Kläger scheiterte auch vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter argumentierten im Januar vergangenen Jahres, dass die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße und rechtswidrig sei. Die Karlsruhe Richter werden wohl erst im kommenden Jahr über die Beschwerde entscheiden.

Heimliche Vaterschaftstests sind auch unter Bund und Ländern äußerst umstritten. Nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung sollen sie zumindest Angehörigen erlaubt werden, während Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die ebenfalls in Karlsruhe anwesend war, sie grundsätzlich unter Strafe stellen will. Dafür soll es zweifelnden Männern künftig einfacher gemacht werden, die Vaterschaft zu klären.

(ap)
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