"Spiegel"-Bericht Verfassungsschutz soll V-Leute geschont haben

Berlin · Der Verfassungsschutz soll nach einem Medienbericht in den 90er Jahren schützend seine Hand über straffällig gewordene V-Leute aus der rechten Szene gehalten haben. Das Magazin "Der Spiegel" zitiert aus einer als geheim eingestuften Analyse des Bundeskriminalamts (BKA) von 1997.

 Laut "Spiegel" soll der Verfassungsschutz seine Hand über straffällige V-Leute gehalten haben.

Laut "Spiegel" soll der Verfassungsschutz seine Hand über straffällige V-Leute gehalten haben.

Foto: dapd, Roberto Pfeil

Darin wirft das BKA dem Bericht zufolge den Verfassungsschützern vor, V-Leute vor Durchsuchungen zu warnen und wichtige Informationen erst so spät an die Polizei weiterzugeben, dass rechte Aktionen nicht mehr verhindert werden könnten. Informanten würden für ihre Straftaten oft weder angeklagt noch verurteilt. Viele seien "überzeugte Rechtsextremisten".

Dem "Spiegel"-Bericht zufolge belegte das BKA damals seine Vorwürfe mit konkreten Fallbeispielen. So sei etwa eine rechtsextreme "Aktionswoche" zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im August 1994 maßgeblich von Spitzeln des Inlandsgeheimdienstes organisiert worden. Unter den Koordinatoren hätten sich fünf Quellen des Verfassungsschutzes befunden.

(dpa)
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