Euro-Eilverfahren Verfassungsgericht urteilt am 12. September

Berlin · Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Das Bundesverfassungsgericht wird erst im September über die Eilanträge gegen Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt entscheiden. Die Richter wollen ausführlicher prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich für die Prüfung der Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt mehr Zeit und wird seine Entscheidung am 12. September verkünden. "Es wird eine eingehendere summarische Rechtsprüfung erfolgen, für die der Senat etwas mehr Zeit benötigt", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Montag.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag angedeutet, dass die Richter schon im Eilverfahren etwas gründlicher prüfen könnten als sonst üblich.

Voßkuhle begründete das mit der öffentlichen Wirkung der Eilentscheidung - etwa, falls die Richter den Rettungsschirm vorläufig stoppen, später dann aber doch genehmigen. Andererseits wäre eine Zustimmung Deutschlands zu den Rettungsmaßnahmen später nicht mehr rückgängig zu machen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen.

Im Normalfall entscheidet das Gericht über Eilanträge innerhalb weniger Wochen. Dabei beschränkt sich das Gericht - sofern die Sache nicht offensichtlich unbegründet ist - auf eine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung.

"Eine bloße Folgenabwägung würde den weitreichenden und möglicherweise irreversiblen Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gerecht - und auch nicht der herausragenden politischen Bedeutung des Verfahrensgegenstands", sagte die Gerichtssprecherin.

In Karlsruhe wird mit Hochdruck an der Entscheidung gearbeitet. Berichterstatter in dem Verfahren - und damit federführend - ist Peter Michael Huber. Mehr als zehn wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützen die Richter bei der Vorbereitung der Entscheidung.

Der Zweite Senat hat mehrere Beratungstermine angesetzt, auch im normalerweise beratungsfreien August. Es ist zu vermuten, dass die Begründung der Eilentscheidung einem endgültigen Urteil schon relativ nahe kommen könnte.

Mehrere Gruppen von Klägern haben gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt. Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben.

Die Kläger sehen mit dem permanenten Rettungsschirm ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Dem Bundestag drohe die Hoheit über den Haushalt zu entgleiten.

(AFP)
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