Verfassungsgericht entscheidet über Befugnisse Darf das BKA die Bürger ausspionieren?

Karlsruhe · Seit einer Reform im Jahr 2009 jagen Ermittler des Bundeskriminalamtes auch Terrorverdächtige. Dabei dringen sie bis in intime Bereiche ein, kritisieren Bürgerrechtler. An diesem Mittwoch urteilt Karlsruhe über ihre Verfassungsklagen.

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Worum geht es in dem Prozess?
Es geht um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt.

Was darf das BKA laut dem Gesetz?
Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Wer klagt gegen das Gesetz?
Dagegen geklagt haben unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Sie sehen durch die Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich auch dagegen, dass das BKA die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf.

Spricht auch etwas für das Gesetz?
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Regelungen in der Karlsruher Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken.

Wer wird vom BKA überwacht — etwa auch der unbescholtene Bürger?
Laut Thomas de Maizière sei die Zahl der überwachten Personen sehr überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bundes sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich in der Strafverfolgung tätig.

(jeku/dpa)
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