Ablauf der Schutzfrist Verbot von Hitlers "Mein Kampf" hilft nicht

Hannover · Die Verbreitung von Adolf Hitlers Buch "Mein Kampf" in Deutschland ist nach Ansicht der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auch mit einem Sondergesetz nicht zu verhindern.

Ausgabe von Hitlers "Mein Kampf" soll versteigert werden
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Foto: afp, fjb/tcs

Es mache deshalb mehr Sinn, nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes Ende 2015 die Veröffentlichung mit einer "wissenschaftlich korrekten Kommentierung" zu erlauben, sagte die Grünen-Politikerin in Hannover. Die Urheberrechte für das Buch hat das Land Bayern. Die Justizminister von Bund und Ländern wollen sich auf ihrer am Mittwoch in Binz auf Rügen beginnenden Konferenz auch mit diesem Thema auseinandersetzen.

Bisher ist der Nachdruck von Hitlers "Mein Kampf" verboten. Das könnte sich im kommenden Jahr ändern. 2015 läuft die 70-jährige Schutzfrist aus. Die Justizminister von Bund und Ländern wollen deswegen jetzt den künftigen Umgang mit Adolf Hitlers Hetzschrift regeln.

Bayern hat die Rechte an "Mein Kampf"

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging das Urheberrecht für "Mein Kampf" auf den Freistaat Bayern über, der seither seine Zustimmung zu einem Neudruck stets verweigert hat. Die 70-jährige Schutzfrist läuft Ende 2015 aus, danach ist das Buch "gemeinfrei", es unterliegt dann also keinem Urheberschutz mehr. Der spätere Gewaltherrscher Hitler hatte nach dem gescheiterten Putsch von 1923 in München während seiner Festungshaft mit der Arbeit an "Mein Kampf" begonnen und die Schrift nach seiner Freilassung beendet. Die beiden Bände des Propagandabuches, in dem der spätere Diktator die nationalsozialistische Weltanschauung darlegte, erschienen 1925 und 1926.

(dpa)
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