Prozess in Münster Somalier verklagt Bundesregierung wegen US-Drohnenkrieg

Münster · Weil sein Vater 2012 bei einem Drohneneinsatz der USA getötet worden sein soll, klagt ein somalischer Staatsbürger. US-Stützpunkte in Ramstein und Stuttgart seien für die Angriffe unverzichtbar. Das Gericht ist skeptisch, rügt aber das Verteidigungsministerium.

 Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. (Archiv)

Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. (Archiv)

Foto: dpa/Bernd Thissen

Als der Vater von Hanad S. (Name von der Redaktion geändert) am 24. Februar 2012 zur Arbeit ging, nahm er ein Bettlaken mit. Damit er für Hin- und Rückweg keine Zeit verliert, wollte er an Ort und Stelle schlafen. Der Vater von Hanad S. war Kamelhirte im Süden Somalias, etwa 60 Kilometer von Mogadischu entfernt. Er sollte das Bettlaken nicht brauchen. Das Oberhaupt der Nomadenfamilie S. überlebte den Tag nicht.

So verlief der 24. Februar 2012 im Süden Somalias. Jedenfalls, wenn man S. glaubt. Er behauptet, dass sein Vater bei einem Drohnenangriff der USA getötet wurde. Seine Leichenteile lagen demnach neben Leichenteilen der Kamele. Und weil Hanad S. der Auffassung ist, dass die amerikanischen Streitkräfte diesen Drohnenangriff nicht ohne ihre deutschen Stützpunkte in Ramstein und Stuttgart durchführen können, hat er die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Der deutsche Staat müsse derartige Aktivitäten auf seinem Territorium verhindern.

Es ist ein sehr komplexes Verfahren, das am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt wurde. Es fehlt nämlich an belegbaren Informationen über fast alle Teile des Sachverhalts. Die Region Somalias, in der der Vater umgekommen sein soll, wurde 2012 von der Terrororganisation Al Shabaab kontrolliert. Es gibt in dem Land keinen funktionierende Justiz, die solche Fälle aufklären könnte. Und selbst wenn, wüsste niemand, ob man ihr glauben könnte.

„Der geheime Krieg“ – so hieß im November 2013 eine von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ veröffentlichte Recherche zu den Drohneneinsätzen. Der Fall von Hanad S., dem Analphabeten aus dem Busch, gilt dort exemplarisch für viele andere zivile Opfer bei Drohneneinsätzen, die vor allem in den ersten Regierungsjahren von Barack Obama forciert worden sind.

Einer der Journalisten, die damals recherchierten, war am Mittwoch Zeuge im Prozess. John Goetz vom NDR sollte dem Gericht helfen, Licht in die vielen dunklen Stellen des Falls zu bringen. Doch der Investigativjournalist kann sich vielfach auf Quellenschutz berufen, er darf nicht alles sagen, was er weiß. Und so ist ein Beitrag des ARD-Magazins „Panorama“ aus dem Jahr 2013 ein Hauptbeweisstück.

Für ein Gericht ist das ein Problem. Es muss nach Hörensagen und aus öffentlichen Quellen verhandeln. Das OVG ist damit nicht glücklich. „Wir können den Sachverhalt nicht weiter aufklären“, sagte der Vorsitzende Richter. Er rügte auch die Bundesregierung für ihre Informationspolitik. Einige Dokumente, die zwar im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorlagen, bekam das NRW-Oberverwaltungsgericht nicht zu sehen.

Das zuständige Bundesverteidigungsministerium berief sich auf das Bedürfnis zur Geheimhaltung. Über einen Wikileaks-Beitrag hatte der Senat indes doch auf geheime Dokumente Zugriff. Der Richter rügte: „Das ist schädlich für den Rechtsstaat. Wir bekommen keine verlässlichen Informationen – auch nicht von der Bundesregierung.“ Auch unserer Redaktion wurden weder vom Bundesverteidigungsministerium noch vom Auswärtigen Amt Fragen zum Sachverhalt beantwortet.

Die eigentlichen Fragen, was genau die USA in Ramstein und Stuttgart treiben, kann der Prozess nur mittelbar klären. Gesichert ist, dass in Ramstein eine Relaisstation eingerichtet wurde, über die für die Drohneneinsätze wesentliche Daten per Glasfaser in die USA geschickt werden. Von New Mexico aus werden die Drohnen dann gelenkt; sie starten von einer Air Base in Dschibuti. In Stuttgart wiederum sitzt die Zentrale des US Africa Command (AFRICOM), die als Kampfkommandozentrale für alle Operationen des US-Militärs in Afrika verantwortlich sein soll.

Die USA selbst äußern sich nur mittelbar zu dem Sachverhalt. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es auf Anfrage lediglich, die US-Seite habe versichert, dass von Ramstein aus Drohnen weder gestartet noch gesteuert würden. Im Übrigen gehe man davon aus, dass der Nato-Partner deutsches Recht und Völkerrecht achte. Allerdings behauptet Hanad S., der von einer New Yorker Rechtsanwältin und dem prominenten deutschen Verteidiger Eberhard Kempf vertreten wird, das gar nicht. Es gehe bloß um wesentliche technische Unterstützung. Kurz: Gäbe es die Relaisstation in Ramstein nicht, gäbe es auch keine Drohneneinsätze.

Doch selbst wenn man unterstellt, dass sich tatsächlich alles so abgespielt hat, wie Hanad S. es behauptet, dann ist es alles andere als gewiss, dass er den Prozess auch gewinnt. Denn: vor Gericht stehen ja nicht die USA, sondern Deutschland. Es muss also eine irgendwie geartete Pflicht für die Bundesrepublik gegeben haben, die Nutzung von Ramstein zu untersagen – oder zumindest darauf hinzuwirken. Dazu müsste aber die Regierung selbst von den Aktivitäten der USA gewusst haben. Ob und wann das so war, ist – selbstverständlich – nicht ganz klar.

Die wohl noch größere Hürde für Hanad S. befindet sich allerdings in der peniblen Verwaltungsgerichtsordnung. Es gibt in Deutschland die juristische Besonderheit, dass man als Kläger in eigenen Rechten verletzt sein muss. Das soll etwa verhindern, dass Unbeteiligte klagen. Unbeteiligt war Hanad S. sicher nicht, aber die Juristen stellen hohe Hürden an diese Erfordernis. Die vorherige Instanz, das Verwaltungsgericht Köln (zuständig, weil das Verteidigungsministerium den Hauptsitz in Bonn hat), entschied an dieser Stelle gegen S.

Am Donnerstag verhandelt das Gericht einen verwandten Fall. Drei Jemeniten klagen ebenfalls gegen US-Drohneneinsätze. In beiden Fällen wird in dieser Woche kein Urteil mehr erwartet. Der Fall des Somaliers Hanad S., der sein Heimatland nicht verlassen durfte, wird am Dienstag entschieden. Er fordere Gerechtigkeit, ließ er über seine New Yorker Anwältin mitteilen.

(her)
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