Urteil: Kükenschreddern bleibt vorerst legal
13.06.2019
, 14:39 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Töten von männlichen Küken bleibt vorerst erlaubt - bis es Alternativen zur Geschlechtsbestimmung am Hühnerei gibt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Töten von männlichen Küken bleibt vorerst erlaubt - bis es Alternativen zur Geschlechtsbestimmung am Hühnerei gibt.