Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil: Fahnder dürfen Steuer-CDs nutzen

Koblenz · Steuerbehörden dürfen nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs gekaufte Daten-CDs zur Fahndung nach Steuersündern nutzen.

 Darf der Staat Daten von illegal erlangten Steuer-CDs nutzen? Diese Frage beschäftigt Gerichte schon länger.

Darf der Staat Daten von illegal erlangten Steuer-CDs nutzen? Diese Frage beschäftigt Gerichte schon länger.

Foto: dpa, Frank Rumpenhorst

Die Koblenzer Richter wiesen am Montag die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der gegen die Ankauf-Praxis deutscher Finanzbehörden vorgegangen war. Auch der Umstand, dass eine CD illegal beschafft wurde, führe nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot der Daten, befand das Gericht. (Az. VGH B 26/13)

Der Name des Klägers war auf einer CD mit Kundendaten einer Schweizer Bank aufgetaucht. Aufgrund dieser Daten hatten die Ermittler im vergangenen Mai die Wohnung des Rheinland-Pfälzers gefilzt. Dagegen war dieser gerichtlich vorgegangen: Das Verwenden der gekauften Steuerdaten verletzte ihn in seinem Recht auf ein faires Verfahren, so sein Vorwurf.

Dem folgte das Gericht aber nicht. Die Richter schränkten allerdings ein, dass die Rechtslage im Hinblick auf die Geschäfte mit Steuerdaten-CDs noch immer unklar sei. Es dürfe keine "Wahrheitsermittlung um jeden Preis" geben, betonten sie. So müssten Ermittler bei illegal beschafften Informationen dem zuständigen Richter alle wichtigen Details zum Daten-Geschäft mitteilen, damit dieser dann grundrechtssicher etwa über einen Durchsuchungsbeschluss entscheiden könne.

Im verhandelten Fall habe das zuständige Amtsgericht ausreichend prüfen können, befanden die Richter. Zudem habe der Verkäufer der Daten-CD aus eigenem Antrieb und nicht als "verlängerter Arm" des Staates gehandelt. Komme es in Zukunft aber noch zu mehr Geschäften dieser Art, könnte das Kauf-Verhalten der Behörden als Anreiz zur illegalen Beschaffung der Daten verstanden werden, mahnten die Richter.

"Das Verfassungsgericht gibt der Steuerfahndung Sicherheit", zeigte sich der rheinland-pfälzische Finanzminister, Carsten Kühl (SPD), zufrieden mit der Entscheidung. Die Steuerbehörden würden auch künftig "penibel die Gründe abwägen, die für oder gegen den Ankauf einer Steuer-CD sprechen", versprach der Minister.ie Entscheidung des Gerichts habe gezeigt, dass die Bekämpfung der Steuerkriminalität "nicht in einem rechtsfreien Raum" stattfinde, betonte FDP-Vizechef Volker Wissing.

Die steuerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Paus, bezeichnete den CD-Kauf nach dem Urteil als "Notmittel". Solche Ankäufe würden verzichtbar, wenn es einen größeren Austausch zwischen Fiskus und Banken gebe.

(AFP)
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