Fragen und Antworten zur Karlsruher Entscheidung Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Berlin-Wahl ab

Analyse | Berlin · Am 12. Februar wird in Berlin erneut gewählt – das steht nun endgültig fest. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dagegen entschieden, die Wahl wenige Tage vor dem Urnengang noch zu verschieben. Zwei wichtige endgültige Urteile aus Karlsruhe stehen jedoch noch aus.

 Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Berlin-Wahl 2023 nicht.

Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Berlin-Wahl 2023 nicht.

Foto: dpa/Uli Deck

Das Urteil ist gefallen: Die Berlin-Wahl wird wie geplant am 12. Februar stattfinden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben am Dienstag verkündet, dass sie den Eilantrag zur Verschiebung der Wahl ablehnen. Die Erleichterung ist groß. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. Nichtsdestotrotz kann die Entscheidung Auswirkungen auf die bevorstehende Wiederholungswahl haben. Fragen und Antworten zum Urteil im Überblick.

Worum ging es vor dem Bundesverfassungsgericht?

Wegen Schlampereien bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021, als auch die Bundestagswahl stattfand, hatte das Berliner Landesverfassungsgericht entschieden, die Berliner Wahl müsse wiederholt werden. Dagegen hatten im Dezember 43 Berliner und Berlinerinnen – darunter auch Abgeordnete auf Bezirks- und Landesebene – Verfassungsklage eingereicht. Diese wird aktuell vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Bis zur Entscheidung können allerdings noch Wochen bis Monate vergehen. Bis zum Wahltermin am 12. Februar sind es aber nur noch wenige Tage. Deshalb ging es am Dienstag zunächst um die Frage, was passieren soll, bis eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Die Richter lehnten den Eilantrag ab, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Somit finden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen am 12. Februar wie geplant statt.

Was wollten die Kläger erreichen?

Die Kläger hinterfragen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, welcher eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhaus-Wahl angeordnet hatte. Zu viele schwerwiegende Fehler seien am 26. September 2021 passiert. Eine punktuelle Wiederholung in einzelnen Wahlkreisen hielten die Berliner Richter deshalb für ungeeignet. Die Kläger bezweifeln jedoch, dass eine vollständige Wahlwiederholung in allen Bezirken verfassungsgemäß ist. Schließlich seien nicht in allen Wahllokalen Fehler passiert. Deshalb versuchten die Kläger mit einem Eilantrag, die Wahl bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde zu verhindern – erfolglos.

Wie begründen die Richter ihre Entscheidung?

Warum die Richter den Eilantrag abgelehnt haben, bleibt offen. Entscheidend ist in diesem Fall nach Paragraf 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes aber auch nicht die Begründung, sondern die sogenannte Folgenabwägung. Die Richter müssen abwägen, was schlimmere Konsequenzen hätte: Eine stattfindende Wahl, die später als ungültig erklärt wird, oder ein Stopp der Planung und Vorbereitung, obwohl sich das Anliegen im Nachhinein als berechtigt erweist. Die Begründung soll den Beteiligten gesondert übermittelt werden.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung?

Es stellt sich also die Frage: Was passiert, wenn die Richter in Karlsruhe das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts nachträglich aufheben sollten? Welche Bedeutung hat das für das Ergebnis der Wiederholungswahl? Offene Fragen, die möglicherweise zur Verunsicherung der Wahlberechtigten führen könnten. Es bleibt somit abzuwarten, inwiefern sich die Entscheidung gegen den Eilantrag auf die Wahlbeteiligung am 12. Februar auswirken wird.

Was hat die Entscheidung mit der Bundestagswahl zu tun?

Über die teilweise Wiederholung auch der Bundestagswahl in der Hauptstadt Berlin wird das Bundesverfassungsgericht in einem gesonderten Verfahren entscheiden. Auch hierbei war es am 26. September 2021 in einigen Wahlbezirken zu Problemen gekommen, weshalb die Wahl in diesen Bezirken wiederholt werden soll. Bis dahin ist erst mal kein weiteres Urteil zu erwarten.

Wie reagiert die Bundespolitik?

Die Union rechnet auch im Hauptverfahren mit einem entsprechenden Urteil. Der Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte unserer Redaktion: „Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt schnell für Rechtsklarheit sorgt und auch in der Hauptsache zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.“ In Berlin habe es ein systemisches Versagen bei der Organisation und Durchführung der letzten Wahl gegeben. Die zahlreichen festgestellten Wahlfehler seien auch „nur die Spitze des Eisberges“ gewesen, ergänzte Schnieder. Die Berliner hätten jetzt die Chance, „die vom rot-rot-grünen Senat verantwortete Chaos-Wahl zu korrigieren und für einen echten Neustart in Berlin zu sorgen“.

(jus/dpa)
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