Folgen des Verfassungsgerichtsurteils Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Berlin · In einem weitreichenden Urteil hat das Verfassungsgericht die strengen Regeln zur Sterbehilfe gekippt. Gesundheitsminister Jens Spahn will nun eine Regelung schaffen, die verhindert, dass Sterbehilfe zur Gewohnheit wird.
27.02.2020
, 06:18 Uhr
Die Beihilfe zum Selbstmord ist in Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mittwoch wieder erlaubt. Die aktive Sterbehilfe, also beispielsweise das Setzen von Todesspritzen, bleibt verboten. Dennoch ist das Urteil aus Karlsruhe sehr weitreichend. Der seit 2015 geltende Strafrechtsparagraf 217, wonach Ärzte und Vereine Sterbewilligen keine Medikamente für einen Suizid zukommen lassen dürfen, gilt nicht mehr. Der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ kündigte an, sein Angebot auszuweiten.