Rückkauf von EnBW-Anteilen durch Baden-Württemberg Untreue-Ermittlungen gegen Stefan Mappus eingestellt

Stuttgart · Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen Untreueverdachts eingestellt. Er hat mögliche Schäden durch den Rückkauf von Anteilen am Energieversorger EnBW nicht zu verschulden.

 Stefan Mappus, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.

Stefan Mappus, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.

Foto: dpa, Ronald Wittek

Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch in Stuttgart mit. Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet hatte.

Auch ihre Untreue-Ermittlungen gegen die ehemaligen Landesminister Willi Stächele und Helmut Rau (beide CDU) sowie die Untersuchungen wegen Beihilfe zur Untreue gegen den ehemaligen Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, stellte die Staatsanwaltschaft demnach ein. Ihnen allen habe "kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden" können, teilte die Behörde mit.

Den Landtag und weite Teile seines Kabinetts hatte Mappus im Vorfeld nicht über die Rückkäufe informiert. Bei den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ging es um den Verdacht, das Land habe den Aktien-Erwerb nicht ordnungsgemäß vorbereitet, und um die Frage, ob dem Land Schaden entstand, weil die Kaufsumme möglicherweise zu hoch war.

Zwar hätten Mappus, sein damaliger Finanzminister Stächele und Ex-Staatsminister Rau den Kauf nicht ordnungsgemäß prüfen lassen, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Die Ermittler hätten ihnen jedoch nicht nachweisen können, dass sie dem Land damit vorsätzlich Schaden zufügten. Weil Mappus, Stächele und Rau keine Untreue nachzuweisen sei, könne zugleich Notheis keine Beihilfe dazu angekreidet werden. Ob schließlich der Kaufpreis zu hoch war, lasse sich nicht mit Bestimmtheit klären. Mit der Affäre hatte sich auch ein Landtagsuntersuchungsausschuss beschäftigt.

Mappus' Anwälte reagierten zufrieden auf die Einstellung der Ermittlungen. "Wir freuen uns, dass unser Rechtsstandpunkt bestätigt worden ist", teilten sie mit. Mappus sei nun rehabilitiert. Der Ex-Ministerpräsident kämpft seit Dienstag auch um eine finanzielle Wiedergutmachung für die Affäre: Der 48-Jährige klagt auf Schadensersatz gegen die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, die ihn damals rechtlich beraten hatte. Mappus wirft ihr Beratungsfehler vor, die Gleiss-Lutz-Anwälte bestreiten dies.

(dpa/AFP)
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