Unterhaltsvorschuss Staat zahlt für 640.000 Kinder von Alleinerziehenden

Berlin · Für rund 640.000 Kinder erhalten Alleinerziehende in Deutschland einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder zu spät nachkommt. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen.

 Eine Mutter mit ihrem Kind.

Eine Mutter mit ihrem Kind.

Foto: Patrick Pleul

Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Allein in NRW überwies der Staat Ende 2017 für 145.910 Kinder Unterhalt.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Ist der andere Elternteil leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Seit 1. Juli 2017 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Der Vorschuss liegt je nach Alter des Kindes zwischen 154 und 273 Euro monatlich.

"Durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss kann es für Alleinerziehende aufgrund der Anrechnung als Einkommen bei Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer Leistungsverringerung kommen", räumt die Bundesregierung ein.

"Wenn einem Teil der Alleinerziehenden heute aber weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, dann ist das absurd und nicht akzeptabel, zumal CDU/CSU und SPD das Problem kennen", kritisierte Grünen-Politikerin Katja Dörner.

(mar)
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