Bundesratsvorstoß Unionsländer wollen organisierte Sterbehilfe verbieten

Berlin (RPO). Mehrere unionsgeführte Länder haben im Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe gefordert. Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern kündigten am Dienstag eine Gesetzesinitiative an, mit der die kommerzielle Unterstützung von Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll.

Kusch: Habe Sterbehilfe geleistet
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Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Initiatoren bereits am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden. Auch Hessen und das Saarland tragen die Initiative mit. Wegen Vorbehalten aus den SPD-geführten Ländern ist aber noch offen, ob die Länderkammer die Gesetzesinitiative am Freitag auch beschließen wird. Die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt die Initiative.

Am Wochenende hatte der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch nach eigenen Angaben einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Wie die Staatsanwaltschaft in Würzburg am Dienstagabend mitteilte, geht sie derzeit davon aus, dass es sich um einen "normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung" handelt. Das "Todesermittlungsverfahren" sei aber noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag Vorermittlungen gegen Kusch aufgenommen.

Nach dem Willen der unionsgeführten Bundesländer soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

"Wer aus Profitsucht beim Sterben hilft, soll bestraft werden", erklärte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP). Allerdings sollten nicht automatisch alle von einem strafrechtlichen Verbot erfasst werden, die zur Selbsttötung entschlossenen Menschen beistünden.

"Was Kusch gemacht hat, ist menschenunwürdig", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe muss verboten und bestraft werden."

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) sprach sich ebenfalls für die Bestrafung von organisierter Sterbehilfe aus, meldete aber Bedenken gegen den Entwurf der Unionsländer an. "Wir müssen uns im Bundesrat die konkreten Gesetzesvorschläge sorgfältig ansehen, weil Strafvorschriften klar und bestimmt sein müssen", erklärte er in Bremen. Seine Bedenken richten sich vor allem gegen Formulierungen im Gesetzentwurf, die sich auf eine Unterstützung von Sterbehilfe-Organisationen beziehen. Nach Einschätzung von Experten gehe dies "in Richtung Gesinnungsstrafrecht", sagte ein Sprecher Böhrnsens.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung vom Dienstag, sie lehne Sterbehilfe rundweg ab. Es sei "unglaublich", wie sich Kusch öffentlich produziere. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, nannte Kusch in der "Bild" einen "selbstgefälligen Zyniker". Es sei "abscheulich und zutiefst empörend", wie der Ex-Senator die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt habe, um seine Geltungssucht zu befriedigen.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung warf Kusch vor, er wandere "auf Irrwegen". Es gebe in Deutschland ein Recht auf Leben und auch auf Sterben, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch im Bayerischen Rundfunk. "Was wir aber nicht haben, ist ein Recht auf Tötung."

(afp)
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