Erste Einigung in der ersten Runde Union und SPD wollen Tarif-Mindestlöhne erleichtern

Berlin · Erstes Ergebnis schon in der ersten Runde: Die Arbeitsmarktexperten von Union und SPD wollen mehr Branchen den Weg für tarifliche Lohnuntergrenzen ebnen. In der Debatte über einen gesetzlichen Mindestlohn aber liegen beide Seiten noch weit auseinander.

Union und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen eine erste Teileinigung zu Mindestlöhnen erzielt. Künftig soll mehr Branchen der Weg zu einer tariflichen Lohnuntergrenze nach dem sogenannten Arbeitnehmer-Entsendegesetz geebnet werden. Das teilten die amtierende Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Dienstag in Berlin nach ersten Beratungen der Koalitions-Arbeitsgruppe Arbeit/Soziales in Berlin mit.

Das "Arbeitnehmer-Entsendegesetz" soll für jede Branche geöffnet werden, in der dies die Tarifpartner beantragen. "Wir möchten gemeinsam, dass alle Branchen, die es wollen, auch aufgenommen werden", sagte von der Leyen. Bisher war es Sache des Gesetzgebers, die Branchen festzulegen. Dieses erste Zwischenergebnis der Unterhändler ist aber keine Vorentscheidung zu dem von der SPD geforderten gesetzlichen einheitlichen Mindestlohn. Hier gibt es nach Angaben von Nahles bisher keine Annäherung.

Punkte, "wo es knirscht und hakt"

Aktuell existieren in Deutschland für ein Dutzend Wirtschaftszweige tarifliche Mindestlöhne, die jeweils für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Der größte Teil davon entfällt auf das "Arbeitnehmer-Entsendegesetz", das damit die überwiegende Grundlage für Lohnuntergrenzen in Branchen ist.

Nach dem "Arbeitnehmer-Entsendegesetz" können tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne durch Verordnung der Bundesregierung auf alle Arbeitnehmer einer Branche ausgeweitet werden — vorausgesetzt, Arbeitgeber und Gewerkschaft beantragen dies gemeinsam. Eine Branche wird nur dann ins Entsendegesetz aufgenommen, wenn wenigstens für die Hälfte der Branchenbeschäftigten eine Tarifbindung besteht. Daneben gibt es auch andere Gesetze, die für Mindestlöhne greifen können.

Es gebe noch Punkte, "wo es knirscht und hakt", sagte von der Leyen. Dies betreffe etwa Leiharbeit. "Deutliche Übereinstimmung" gebe es in der Frage eines Rückkehrrechts in Vollzeit. Nahles nannte die Teileinigung einen Fortschritt. Die "heißen Eisen" seien in der ersten Runde aber nicht ausgespart worden. Das Thema des von der SPD geforderten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro werde beide Seiten noch in den nächsten Wochen begleiten: "Der große Brocken Rente liegt sowieso noch vor uns."

(dpa)
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