Union stößt sich am rot-grünen Soli-Modell "Das wäre eine massive Steuererhöhung"

Rot-grüne Bundesländer wollen den Solidaritätszuschlag ab 2020 auf alle verteilen und in die Einkommensteuer integrieren. Ministerpräsidenten der Union äußern Vorbehalte. Dies komme einer Steuererhöhung gleich.

Hannelore Kraft lädt rot-grüne Kollegen zum Spitzengespräch
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Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich sagte am Montag vor Beginn der CDU-Gremiensitzungen in Berlin: "Wir müssen wissen, dass die Einbeziehung in die allgemeinen Steuern natürlich dazu führt, dass es zu einer indirekten Steuererhöhung kommt." Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU)
sagte in München: "Wir sind skeptisch gegen eine Übernahme des "Soli" in die Einkommensteuer. Das wäre eine massive Steuererhöhung."

Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst im Juli 1991 für ein Jahr in Höhe von 3,75 Prozent erhoben. 1995 wurde er dann unbefristet eingeführt - zunächst in Höhe von 7,5 Prozent, von 1998 an in Höhe von 5,5 Prozent. Er wird - in Ost und West - auf Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Der "Soli" steht allein dem Bund zu. Die Einnahmen lagen zuletzt bei einem Volumen von rund 13 Milliarden Euro und sollen angesichts der guten Arbeitsmarktlage in den kommenden Jahren auf bis zu 18 Milliarden Euro steigen.

Der Zuschlag wird heute laut Bundesfinanzministerium zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben, ist aber nicht zweckgebunden - etwa für den Aufbau Ost. Er ist also nicht identisch mit dem Solidarpakt II, den Aufbauleistungen des Bundes für den Osten.

Seit längerem wird darüber diskutiert, wie der "Soli" in eine Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen integriert werden kann, wenn der Solidarpakt II 2019 ausläuft. Die Länder wollen bei dieser Reform sicherstellen, dass sie künftig einen Anteil des "Soli" abbekommen. Das könnte über dessen Integration in Einkommen- und Körperschaftsteuer funktionieren, an denen Bund und Länder sowie auch Kommunen beteiligt sind.

Tillich sagte in Berlin: "Der "Soli" ist dazu da, um die teilungsbedingten Lasten zu bezahlen. Wenn man eine Steuer haben will, die dann darüber hinausläuft, sollte man diese der Ehrlichkeit halber nicht "Soli" nennen." Söder argumentierte in München, der Zuschlag könne zwar zur Infrastrukturabgabe entwickelt werden. "Es braucht aber eine Lösung für den Länderfinanzausgleich. Solidaritätszuschlag und Länderfinanzausgleich sind eng verknüpft."

Nach dem Willen der zehn Ministerpräsidenten von SPD und Grünen soll der Solidaritätszuschlag ab 2020 auch Ländern und Kommunen zugutekommen. Er soll dabei in die Einkommens- und Körperschaftsteuer für Bund, Länder und Kommunen integriert werden. Aufbauleistungen - wie sie heute etwa über den Solidarpakt II zweckgebunden in den Osten fließen - sollen künftig dort ansetzen, wo sie benötigt werden, also auch im Westen.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte in Berlin: "Wir sind uns als Länder einig, dass die Frage des Solidarzuschlags eines der Elemente ist, wie wir die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zukunftsfest machen. Das Grundproblem ist: 2020 laufen eine ganze Reihe von Finanzierungssachverhalten aus, wo wir kluge Lösungen finden müssen." Hessen und Bayern klagen gegen den derzeitigen gültigen Bund-Länder-Finanzausgleich.

Für Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) ist unstrittig, dass es auch nach dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2020 einen besonderen Finanzbedarf in den ostdeutschen Ländern gebe. Wichtig sei dann eine effektive Strukturpolitik, die unabhängig von der Himmelsrichtung mehr Wachstum für strukturschwache Regionen bringe.

(dpa)
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