Nach Erfahrungen im Fall Karl D. Union fordert härteres Sexualstrafrecht

Düsseldorf/Berlin (RPO). Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter soll demnächst leichter vom Gericht verhängt werden können. Dafür sprachen sich die Justizminister der Unions-geführten Bundesländer aus. Bei einem Treffen in Berlin sei dafür am Donnerstag eine Initiative beschlossen worden, teilte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) mit. Bis Herbst solle eine Gesetzesnovelle erarbeitet werden.

 NRW-Justizministerin Roswitha Mueller-Piepenkoetter(CDU)will ein härteres Sexualstrafrecht.

NRW-Justizministerin Roswitha Mueller-Piepenkoetter(CDU)will ein härteres Sexualstrafrecht.

Foto: ddp, ddp

Die Sicherungsverwahrung ermöglicht auch nach Verbüßen der Haftstrafe, dass ein besonders gefährlicher Täter nicht wieder auf freien Fuß kommt. Die Diskussion um die Sicherungsverwahrung wurde jüngst durch den Fall Karl D. angeheizt. Das Oberlandesgericht München hatte vor wenigen Tagen abgelehnt, den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter Karl D. in nachträgliche Sicherungsverwahrung zu nehmen, obwohl Gutachter ihn weiterhin für extrem gefährlich und rückfallgefährdet halten. Seit seiner Entlassung im März lebt D. in Heinsberg, wo er seither von der Polizei bewacht wird. Die Bevölkerung war empört über den Sexualstraftäter in ihrer Gemeinde.

"Wir wollen die Bevölkerung effektiver vor gefährlichen Gewalt- und Sexualtätern schützen, und damit Lücken der bisherigen Gesetzeslage schließen", sagten Müller-Piepenkötter und ihre bayerische Amtskollegin Beate Merk (CSU) nach dem Treffen. Es müsse "sichergestellt werden, dass Tatsachen und Erkenntnisse, die im Strafvollzug hervortreten und über die Gefährlichkeit des Verurteilten Aufschluss geben, umfangreicher als bisher berücksichtigt werden können". Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung sollten auch Taten berücksichtigt werden können, die länger als fünf Jahre zurückliegen.

Darüber hinaus drängen die Unions-Politiker darauf, die bei Ersttätern vorhandene Gesetzeslücke bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich zu schließen. Der Fall des Sexualstraftäters Karl D. führe deutlich vor Augen, dass hier "dringend gehandelt" werden müsse.

(DDP)
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