Reform des Gesetzes Union beharrt auf Erhöhung der Altersgrenze bei Prostitution

Berlin · Die Union will bei der Reform des Prostitutionsgesetzes an einer Heraufsetzung des Mindestalters von 18 auf 21 Jahren festhalten. Dadurch sollten der Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Frauen gestärkt werden.

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW
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Foto: dpa/Andreas Arnold

Das sagte der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), am Freitag. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt und treffen sich dem Vernehmen nach kommende Woche zu weiteren Gesprächen.

Nach Weinbergs Worten gehören zu den noch strittige Fragen neben der Altersgrenze die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen und die konkrete Ausgestaltung der Anmeldepflicht für alle Prostituierten.
Der CDU-Politiker äußerte sich zuversichtlich: "Wir haben gute, konstruktive Gespräche mit der SPD, auch über die strittigen Punkte."

Kritik, die Meldepflicht führe zu einer Stigmatisierung, wies er zurück. "Ich finde es widersprüchlich, wenn einerseits die Anerkennung der Prostitution als normale Berufstätigkeit gefordert wird, andererseits aber die bei allen Berufen vorhandenen Regularien abgelehnt werden." Man werde aber Wege finden, um die Anonymität und den Datenschutz zu gewährleisten. Die Anmeldung solle die Frauen vor Gewalt, Ausbeutung oder Verschleppung schützen.

"So schwerwiegende Entscheidung selbstbestimmt treffen"

Mit Blick auf die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung verwies Weinberg auf das besonders hohe gesundheitliche Risiko in der Prostitution. Dabei gehe es nicht nur um den Schutz der Freier, sondern auch um die Sicherheit der Frauen.

Mit der Heraufsetzung der Altersgrenze wolle die Union sicherstellen, dass die Frauen "eine so schwerwiegende Entscheidung selbstbestimmt und reif treffen". Prostitution sei kein Beruf wie jeder andere, da die Sexualität zum Kernbereich der Persönlichkeit gehöre.

Der Einwand, dass damit unter 21-Jährige in die Illegalität gedrängt würden wies Weinberg zurück: Dasselbe Argument würde für die Altersgrenze von 18 Jahre gelten. Die Altersbeschränkung solle vor allem Bordellbesitzer, Freier und Zuhälter treffen. Für die Frauen müssten Beratungs- und Hilfsangebote im Vordergrund stehen, nicht die Kriminalisierung.

(KNA)
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