Beanstandetes Interview aus 2009 UN nennt Sarrazin-Äußerungen rassistisch

Berlin · Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat entschieden, dass Deutschland seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten im Fall Thilo Sarrazin nicht nachgekommen sei. Der ehemalige SPD-Finanzsenator in Berlin habe sich 2009 in einem Interview herabwürdigend über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert.

Thilo Sarrazin liebt klare Worte
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Foto: AP

Ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung, das einer Anzeige des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) folgte, wurde eingestellt. Der TBB reichte danach Beschwerde bei den Vereinten Nationen in Genf ein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) machte die Entscheidung zu dem Fall am Donnerstag in Berlin bekannt.

Der UN-Ausschuss habe erklärt, "in dem Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin sei nicht ausreichend der Frage nachgegangen worden, ob seine Äußerungen rassistisches Gedankengut beinhaltet", so die DIMR-Direktorin Beate Rudolf. Der CERD jedoch hält die Aussagen Sarrazins "ohne Zweifel" für rassistisch. Deutschland habe daher seine Verpflichtung zu effektivem Rechtsschutz gegen rassistische Äußerungen verletzt, die laut Anti-Rassismus-Konvention auch sanktioniert werden müssten. Laut DIMR hat die UN-Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Gesetzeslage und Praxis im Bereich der Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen müssten nun auf den Prüfstand gestellt werden.

(KNA/felt/hip)
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