Thüringer Verfassungsschutz Umgang mit V-Leuten war lange ungeregelt

Erfurt · Laut dem früheren Präsidenten Helmut Roewer hat es beim Thüringer Verfassungsschutz jahrelang keine Dienstvorschriften zum Umgang mit V-Leuten gegeben. Entschieden wurde stattdessen von Fall zu Fall neu.

So sollten sich die Stasi-Spitzel "verkleiden"
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Mindestens bis zum Ende seiner Dienstzeit im Jahr 2000 sei der Umgang mit Informanten nicht klar geregelt gewesen, sagte Roewer am Montag in Erfurt vor dem Neonazi-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags. Wie mit V-Leuten verfahren wurde, sei immer anlassbezogen entschieden worden.

Es habe zudem nur wenige Fälle gegeben, bei denen er sich in die Abschaltung von V-Leuten eingemischt hätte. Ein Fall sei Tino Brandt gewesen, der frühere Chef der Organisation "Thüringer Heimatschutz", zu der zeitweise auch die Mitglieder der Rechtsterror-Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gehörten.

Brandt sei im Jahr 2000 "abgeschaltet" worden, sagte Roewer. Zuvor habe er Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten, wonach Brandt ein "Problem mit der Nachrichtenehrlichkeit" habe. Brand war nach Roewers Abgang zunächst kurzzeitig wieder aktiviert worden, wurde aber 2001 enttarnt.

Roewer stand von 1994 bis zum Jahr 2000 an der Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz. Während seiner Amtzeit tauchte 1998 das spätere Zwickauer Neonazi-Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe unter. Roewer war im Juli schon einmal im U-Ausschuss befragt worden. Die von Pannen begleitete Fahndung nach den Rechtsextremisten war im Ausschuss bislang offiziell kein Thema, da es zunächst vor allem um die Zeit bis zum Untertauchen des Trios ging.

(AFP)
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