Umfrage zeigt Personenregister verzeichnen nur wenige „divers“-Geschlechtseinträge

„Weiblich“, „männlich“, oder „divers“: Die Angabe des Geschlechts ist in Deutschland in drei Versionen möglich. Eine Abfrage des Personenregisters zeigt aber, dass nicht so viele Menschen vom dritten Geschlecht Gebrauch machen.

 Weiblich, männlich oder divers?

Weiblich, männlich oder divers?

Foto: dpa/Peter Steffen

Trotz der rechtlichen Möglichkeit haben bislang nur wenige intersexuelle Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „divers“ ändern lassen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Behörden deutscher Großstädte. Auch wählten wenige Eltern direkt nach der Geburt ihres Kindes den Geschlechtseintrag „divers“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beklagt eine anhaltende Diskriminierung von intergeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen in privaten wie beruflichen Lebensbereichen.

Der Bundestag hatte am 14. Dezember 2018 beschlossen, dass es im Geburtenregister neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option sowie die Möglichkeit der Streichung des Eintrags geben soll. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Dezember 2018 haben Personen gegen Vorlage eines Attests, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt, die Möglichkeit, den Eintrag zu wechseln und „divers“ als Geschlecht eintragen zu lassen.

Spitzenreiter ist Berlin, wo 2019 insgesamt 14 Personen im Personenstandsregister ihren Geschlechtereintrag auf „divers“ ändern ließen. 2020 waren es bis Ende September sechs Personen. Demnach wählte nur ein Elternpaar bei der Geburt seines Kindes 2019 den Geschlechtseintrag „divers“.

Besonders sticht die mit rund 315.00 Einwohnern vergleichsweise kleine Stadt Münster heraus, wo 2019 fünf Menschen ihre Geschlechtsangaben in „divers“ änderten, 2020 waren es bisher 16 Änderungen.

In Hamburg ließen 2019 neun Personen ihren Geschlechtseintrag von männlich oder weiblich in „divers“ ändern lassen. 2020 waren es bisher sechs.

In München gab es acht entsprechende Änderungen 2019 sowie sechs Änderungen im Jahr 2020. Je einmal in den beiden Jahren entschieden sich Eltern dort für die dritte Option bei ihrem Neugeborenen.

Die Stadt Düsseldorf verzeichnete zwei Änderungen zum Geschlechtseintrag „divers“, je einen im Jahr 2019 und 2020. In Köln wurden lediglich zwei Geschlechtseinträge entsprechend geändert, beide im Jahr 2020.

Das Standesamt in Frankfurt am Main trug vier Änderungen des Geschlechtseintrags in „divers“ im Jahr 2019 in das Geburtenregister ein, 2020 bis jetzt keine.

Stuttgart verzeichnete 2019 einen Antrag auf „divers“, 2020 bisher zwei.

„Nicht alle, die sich als 'divers' verorten, wollen auch den Eintrag“, sagte Gabriel_Nox Koenig vom „Bundesverband Trans*“, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Weil für die Änderung eine ärztliche Bescheinigung vorliegen müsse, empfänden dies viele intergeschlechtliche Personen als Zumutung. Der Bundesverband Intersexuelle Menschen ergänzte: Einige Personen hätten Angst vor Diskriminierung im privaten und beruflichen Bereich, wenn sie den Eintrag in „divers“ ändern ließen.

lmw

(mja/epd)
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