Ministerin fordert hartes Durchgreifen Ulla Schmidt: Patienten-Prämie ist strafbar

Berlin (RP). Immer mehr niedergelassene Mediziner lassen sich offenbar dafür entlohnen, ihre Patienten in bestimmte Krankenhäuser einzuweisen. Die Patienten selbst erfahren nichts von diesen Neben-Absprachen. Gesundheitsministerin Schmidt nannte die Zahlung solcher Gelder einen "Betrug zu Lasten der Versicherten". Dies seien Fälle für den Staatsanwalt.

Ministerin fordert hartes Durchgreifen: Ulla Schmidt: Patienten-Prämie ist strafbar
Foto: AP, AP

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schätzt, dass in bis zu fünf Prozent aller Fälle zu Unrecht Geld fließt. DKG-Präsident Rudolf Kösters sagt: "Es sind vor allem die Ärzte, die im Verbund organisiert an Kliniken herantreten und gemeinsam Forderungen stellen." Die Kliniken prangern an, dass sich Praxis-Ärzte teilweise zusammenschließen und den Krankenhäusern die Bedingungen diktieren wollen, unter denen sie Patienten überhaupt überweisen.

Die Prämien für Überweisungen würden dann in mündlichen Nebenabsprachen oder dem Dickicht der Abrechnungsziffern versteckt. Die Krankenhäuser sind auf die Überweisungen der Niedergelassenen dringend angewiesen: Nur 20 Prozent der Krankenhausbehandlungen sind Notfälle, der Rest kommt per Überweisung durch Praxis-Ärzte in die Klinken.

Die Bundesärztekammer bestreitet das Problem mit den Prämien nicht, bezweifelt aber die Größenordnung. "Es gibt nur wenige Versuche, Kliniken zu erpressen", sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, gestern unserer Zeitung. Die Zahl von fünf Prozent der Einweisungen, bei denen zu Unrecht Geld fließt, nannte er "absurd".

Die DKG verweist ihrerseits auf Meldungen von Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich von niedergelassenen Medizinern erpresst fühlen. In der Kritik stehen Urologen, HNO-Ärzte, Augenärzte, Orthopäden und auch Hausärzte. In Nordrhein-Westfalen sollen Orthopäden aus dem Bergischen Land mit Forderungen an Kliniken herangetreten sein. Die Höhe des bisher entstandenen Schadens konnte die DKG nicht beziffern.

Die Zahlungen von Kliniken an Ärzte für Überweisungen gelten als Wildwuchs der neuen, politisch gewünschten Zusammenarbeit zwischen Praxisärzten und Krankenhäusern. In vielen Fällen übernehmen die Niedergelassenen die Vor- und Nachsorge bei Operationen. Für den Versicherten soll dies den Nutzen haben, dass Kliniken und Praxen gegenseitig bestimmte Standards garantieren und bei der Heilung der Patienten am gleichen Strang ziehen. Über eine solche Zusammenarbeit können Verträge abgeschlossen werden, die den Praxis-Ärzten Zusatzeinnahmen bescheren.

Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen in einem gemeinsamen Schreiben an Ärzte und Kliniken die Regeln für solche Verträge deutlich machen. Patienten-Prämien würden von der KBV "klar missbilligt", betonte ein Sprecher.

(RP)
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