Fragen und Antworten So kommen ukrainische Geflüchtete an Sozialleistungen

Berlin · Wer dem Krieg in der Ukraine entflieht, hat in Deutschland Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, berechnet das zuständige Sozialamt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 Ein Schild weist in den ukrainischen Landesfarben auf das Sozialamt hin (Symbolfoto).

Ein Schild weist in den ukrainischen Landesfarben auf das Sozialamt hin (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Wenn schon der Einkauf von Lebensmitteln schwierig ist: Mit ihrer einheimischen Währung können ukrainische Geflüchtete in Deutschland aktuell wenig anfangen. Sie können hier weder mit Hrywnja bezahlen, noch sind die Wechselaussichten gegen Euros besonders rosig. Eine Hilfestellung können daher Sozialleistungen sein, die den Geflüchteten zustehen. Aber wie beantragen? Experten klären auf.

Auf welche Unterstützungsleistungen haben ukrainische Geflüchtete in Deutschland Anspruch?

Sofern Bedürftigkeit besteht, haben alle in Deutschland erfassten Schutzsuchenden Anspruch auf Unterstützung nach dem Asylbewerbergesetz. Dazu zählen etwa Leistungen für Verpflegung, Unterkunft, Bildungsteilhabe und medizinische Versorgung.

Wie und wo können sie diese Ansprüche geltend machen?

„Hierzu ist eine Registrierung zum Beispiel in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden erforderlich“, schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Webseite. Nach erfolgter Registrierung erhalten geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer eine Bescheinigung, die sie beim zuständigen Sozialamt vorlegen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen. In der Regel ist das Sozialamt der Kommune zuständig, in der die Geflüchteten bleiben wollen. Wie hoch die Beträge im Einzelfall ausfallen, berechnet das Amt.

Auf welchem Weg werden die Unterstützungsleistungen ausgezahlt? Braucht es eine deutsche Bankverbindung?

Eine deutsche Bankverbindung braucht es nicht zwingend. Nach BAMF-Angaben können Leistungen auch als Sachleistung erbracht werden, zum Beispiel durch Bereitstellung einer Unterkunft oder Kleidung. „Die Auszahlung von Sozialleistungen kann aber auch in bar oder per Barscheck erfolgen“, sagt Andrea Kothen von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.

Ukrainische Geflüchtete können in Deutschland aber problemlos ein Konto bei jeder beliebigen Bank eröffnen. Dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) zufolge hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Das Basiskonto bietet laut Sylvie Ernoult grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie ein Girokonto, um am Zahlungsverkehr teilhaben zu können. Wichtiger Unterschied: Den Antrag auf ein Basiskonto dürfen Banken nur aus gutem Grund ablehnen, zum Beispiel wenn notwendige Antragsdokumente fehlen.

„Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer postalischen Anschrift“, sagt Sylvie Ernoult. Hier reiche es aus, über Angehörige, Freunde oder eine Beratungsstelle erreichbar zu sein. Ein eigener Wohnsitz ist nicht erforderlich. Antragsteller müssen sich für die Eröffnung zudem mit einem in Deutschland anerkannten Dokument ausweisen. Dazu zählen zum Beispiel ein ukrainischer Reisepass oder eine ID-Card.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung der ersten Leistung des Sozialamts?

„Sofern es eilt, ist zumindest von der Behörde sofort ein Abschlag für ein bis zwei Wochen zu zahlen“, sagt Andrea Kothen. Ein Bescheid sei aber ebenfalls zügig zu erwarten.

Funktionieren ukrainische Geldkarten in Deutschland?

Karten, die nur für das ukrainische Inland vorgesehen sind, funktionieren Ernoult zufolge nicht in Deutschland. Mit ihren international einsetzbaren Karten könnten Ukrainerinnen und Ukrainer hingegen auch in Deutschland zahlen und Geld am Automaten abheben, sagt Ernoult. Das funktioniert aber nur so lange, wie die ukrainische Bank die Transaktion zulässt. Ist die Bank aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr zur Abwicklung in der Lage, könne die Transaktion nicht erfolgen, sagt BdB-Sprecherin Ernoult.

Dürfen ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten?

Sobald ukrainische Geflüchtete eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ haben, dürfen sie angestellt oder selbstständig arbeiten, teilt das BAMF mit. Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit schmälern die Höhe der Sozialleistungen.

An wen können sich Geflüchtete wenden, wenn sie Probleme bei den Behördengängen etwa aufgrund der Verständigung haben?

„An die Beratungsstellen und Initiativen vor Ort“, rät Andrea Kothen. Diese hätten Kontakt zu Ehrenamtlichen oder könnten Übersetzungsdienste nutzen. Vermittlung gebe es etwa bei den Landesflüchtlingsräten.

(mba/dpa)
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